Bundesregierung hält Wort

Mit Blick auf die Verständigung der Koalition über die Unterstützung der Länder und Kommunen in Höhe von sechs Milliarden Euro sowie die schon ab 2015 vorgesehene Entlastung der Kommunen von einer Milliarde Euro jährlich, erklärt der CDU-Haushaltspolitiker Christian Hirte: «So wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden die Kommunen weiter entlastet.»

Durch den Vorgriff auf das für 2018 geplante Bundesteilhabegesetz, das eine Entlastung der Kommunen in Höhe von fünf Milliarden Euro pro Jahr vorsieht, beteiligt sich der Bund bereits ab dem Jahr 2015 mit einer Milliarde Euro an den Kosten der Eingliederungshilfen für behinderte Menschen. «Durch dieses frühzeitige Signal können die Kommunen verlässlich planen, denn diese zusätzlichen Mittel kommen ihnen direkt zugute», so der Westthüringer Bundestagsabgeordnete Hirte.
Eine weitere Milliarde Euro stellt der Bund den Krippen und Kindertagesstätten über die Länder zur Verfügung. «Damit können die Kommunen mit Unterstützung des Bundes die Kleinkindbetreuung weiter ausbauen. In Thüringen werden diese Gelder dringend erwartet. Wichtig ist, dass die Länder die Bundesmittel unbürokratisch und in vollem Umfang- also ohne Verrechnung mit Landesleistungen – an die Kommunen weitergeben. Auch im gesamten Wartburgkreis ist der Bedarf ungebrochen, vor allem in Ballungsgebieten im ländlichen Raum, beispielsweise in Stadtlengsfeld oder Bad Salzungen. Die Kinderzahlen steigen wieder und viele Einrichtungen sind bis auf den letzten Platz ausgereizt», so Hirte abschließend.

Hintergrund:
Bereits vor Inkrafttreten des geplanten Bundesteilhabegesetzes 2018, d.h. schon ab dem 1. Januar 2015, wird die Bundesregierung die Kommunen mit einer Milliarde Euro pro Jahr entlasten. Dies erfolgt zur einen Hälfte durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft – dazu werden die Erstattungsquoten nach § 46 Abs. 5 SGB II gleichmäßig erhöht – und zur anderen Hälfte durch einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer.
Für Betreuung und Bildung stehen in dieser Legislaturperiode finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt sechs Milliarden Euro zur Verfügung. Davon sollen fünf Milliarden Euro im Bereich Wissenschaft, Schule und Hochschulen und eine Milliarde Euro für Kitas und Krippen eingesetzt werden. Die Verteilung der finanziellen Mittel für die Krippen und Kitas erfolgt wie bisher für die Länder über das Sondervermögen Kinderbetreuung. Das Sondervermögen Kinderbetreuung weist derzeit noch ein Finanzvolumen von rund 450 Millionen Euro auf. Der Bund wird dieses Sondervermögen auf bis zu eine Milliarde Euro aufstocken. 2017/2018 wird er den Festbetrag an der Umsatzsteuer zugunsten der Länder um jeweils 100 Millionen Euro erhöhen.

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