Carius: Gute Gesetzgebung braucht Zeit

Landtagspräsident zum Richterspruch über Gebietsreform

Zum heute ergangenen Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes in Weimar über die abstrakte Normenkontrollklage gegen das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform (Az.: VerfGH 61/16) erklärte Landtagspräsident Christian Carius in Erfurt:

Ich nehme das Urteil des höchsten Thüringer Gerichts über das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform mit Respekt zur Kenntnis. Das Gesetz wurde für nichtig erklärt. Sobald uns die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, werde ich die Entscheidung im Gesetzesblatt veröffentlichen. Die Botschaft der Richter, so Carius weiter, lautet: Sorgfalt geht vor Schnelligkeit. Gute Gesetzgebung braucht ihre Zeit. Der Terminplan der Koalitionsfraktionen für die Verabschiedung des Vorschaltgesetzes war zu knapp bemessen. Die Vorlage von Protokollen noch vor der Verabschiedung des Gesetzes, wurde von der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Abschließend sagte Carius: Das Parlament wird die schriftliche Urteilsbegründung nun eingehend prüfen. Danach werden wir gemeinsam mit den Fraktionen alle notwendigen Schlussfolgerungen aus dem Richterspruch ziehen.

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