Diezel: Ein starkes Signal für Thüringen

Die Eckpunkte für die Umsetzung des Konjunkturpakets II standen am Donnerstag im Mittelpunkt einer Sondersitzung der Thüringer Landesregierung. «Das Thüringer Zukunftspaket ist die richtige Antwort auf die wirtschaftliche Krise. Wir setzen damit nicht nur ein wichtiges Signal, wir stärken damit den Mittelstand und sichern Arbeitsplätze im Freistaat.» Das erklärte die stellvertretende Ministerpräsidentin, Finanzministerin Birgit Diezel, nach der Kabinettsitzung.

«Aufgrund unserer soliden Finanzpolitik», so Diezel weiter, «können wir das Konjunkturpaket ohne neue Schulden finanzieren. Mit einer kommunalen Quote von 80 Prozent stehen wir zudem mit an der Spitze unter den 16 Ländern. Jetzt gilt es, gemeinsamen mit den kreisfreien Städten, den Landkreisen und Gemeinden die Maßnahmen landesweit zügig umzusetzen.

Nachfolgend dokumentiert die Staatskanzlei die Eckpunkte des Zukunftspakets für Thüringen.

Das Gesamtvolumen des Konjunkturprogramms II in Höhe von 424,1 Millionen Euro (inklusive Mitleistungsanteils) wird wie folgt aufgeteilt:
– zu 80 Prozent für kommunalbezogene Investitionen (339,2 Millionen Euro) und
– zu 20Prozent für landesbezogene Investitionen (84,8 Millionen Euro).

Thüringen liegt damit über der vom Bund geforderten Quote von 70 Prozent für kommunale Investitionen.

Die Kommunen übernehmen grundsätzlich einen Kofinanzierungsanteil von 25 Prozent.
Besonders finanzschwache Kommunen werden mit Landeszuschüssen in Höhe von 13 Millionen Euro unterstützt. Ein Mindesteigenanteil von 5 Prozent bleibt davon unberührt. Für Projekte zur Krankenhausförderung in Höhe von 25 Millionen Euro wird das Land die Finanzierung des kommunalen Mitleistungsanteils (25 Prozent) in Höhe v. 6,3 Millionen Euro übernehmen.

Darüber hinaus übernimmt das Land den kommunalen Mitleistungsanteil vom öffentlichen Finanzierungsanteil bei Investitionen der freien Schulträger und der freien Träger von Einrichtungen der frühkindlichen Bildung (Kitas) vollständig. In den Kommunen solle nach den Vorgaben des Bundes für den Bereich Bildung 65 Prozent für Schulen (143,3 Millionen Euro) und 35 Prozent für Kitas (77,2 Mio. EUR) investiert werden. Bei gleichberechtigter Verteilung der Mittel erhalten die freien Schulträger 12,9 Millionen Euro. Darin ist ein vom Land übernommener Mitleistungsanteil von 3,2 Millionen enthalten. Der Anteil der freien Träger im Bereich der Kitas beträgt 67,7 Millionen Euro bezogen auf die betreute Kinderanzahl. Anteilsmäßig sollen die freien Träger mit 52,3 Millionen Euro gefördert werden. Darin enthalten ist ein vom Land übernommener Mitleistungsanteil von 13,1 Millionen Euro. Insgesamt übernimmt das Land 35,5 Millionen Euro vom gesamten Mitleistungsanteil der Kommunen in Höhe von 84,8 Millionen Euro. Der Finanzanteil der Kommunen beträgt demnach 49,3 Millionen Euro und macht damit rund 14 Prozent der kommunalbezogenen Ausgaben aus.

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Verteilung der Mittel auf Landkreise und kreisfreie Städte
Die gesamten kommunalbezogene Investitionen in Höhe von 339,2 Millionen Euro (inklusive Mitleistungsanteil) verteilen sich zu

– 65 Prozent auf Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur (220,5 Mio. EUR) und
– zu 35 Prozent auf den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur (118,8 Millionen Euro).

Die Mittel für Bildungsinfrastruktur werden gleichmäßig auf Landkreise und kreisfreie Städte verteilt nach dem Schlüssel 75 Prozent Einwohner und 25 Prozent Fläche.
Den Landkreisen und kreisfreien Städten obliegt es, dass freie Träger bei der Verteilung der Fördermittel adäquat berücksichtigt werden.

Die Landkreise können bis maximal 65 Prozent für Zwecke der Investitionen in Schulen nutzen. Sind kreisangehörige Gemeinden Schulträger, sind sie nach dem jeweiligen Anteil an Schülern zu berücksichtigen. Mindestens 35 Prozent werde an kreisangehörige Gemeinden (Kita) weitergereicht. Diese Mittel werden pro Kopf als Investitionsrahmen verteilt.

Für Krankenhausförderung werden aus dem kommunalbezogenen Bereich 25 Millionen Euro bereitgestellt und vom Land kofinanziert. Die verbleibenden Mittel zum Förderbereich Infrastruktur in Höhe von 93,8 Millionen Euro werden grundsätzlich auf Landkreise und kreisfreie Städte nach folgendem Schlüssel verteilt: 70 Prozent nach Bevölkerung, 15 Prozent nach Arbeitslosigkeit, 15 Prozent nach demografischer Entwicklung.
Die Landkreise fördern zu maximal 25 Prozent eigene Projekte und überlassen mindestens 75 Prozent für Projekte der kreisangehörigen Gemeinden. Grundlage dafür ist die Einwohnerzahl.

Nimmt eine Gemeinde den ihr zur Verfügung stehenden Investitionsrahmen für den Bereich Bildung oder Infrastruktur innerhalb angemessener Frist nicht in Anspruch, besteht für sie die Möglichkeit, diese Mittel auf eine andere Gemeinde innerhalb des Kreisgebietes bzw. ggf. auf ihre Verwaltungsgemeinschaft zu übertragen. Sollten diese die Mittel ebenfalls nicht in Anspruch nehmen können, kann der Landkreis sie für eigene Zwecke verwenden.

Die Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden entscheiden nach eigener Prioritätensetzung innerhalb eines Investitionsrahmens nach den Vorgaben des Bundes. Das Landesverwaltungsamt nimmt die rechtliche Prüfung der Projekte der kreisfreien Städte und der Landkreise vor. Ebenso prüfen die Landkreise die Projekte der Gemeinden.

Innenminister Manfred Scherer wird Freitag nach Zustimmung für das Konjunkturpaket II im Bundesrat in einem 1. Rundschreiben die Kommunen informieren. Zudem berichtet er in der nächsten Kabinettsitzung über die Umsetzung der Projekte von Land und Kommunen. Ein Leitfaden zum Thüringer Zukunftspaket wird ebenfalls erstellt.

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