«Eisenach stärken statt schwächen»

Die Stadt Eisenach begrüßt ausdrücklich alle Bestrebungen, die Handlungsfähigkeit der Stadt Eisenach zu stärken. «Bedauerlicherweise ist der Gesetzentwurf der Landtags-Fraktion DIE LINKE hierzu nicht geeignet», sagt Oberbürgermeister Matthias Doht.
Bereits der Titel des Gesetzentwurfes «Gesetz zur Wiedererlangung der kommunalen Handlungsfähigkeit von Eisenach» impliziert fälschlicherweise, dass die Stadt Eisenach als Kommune nicht mehr handlungsfähig sei. Richtig ist, dass der kommunale Handlungsrahmen allgemein eingeschränkt ist – und zwar aufgrund der Bundes- und Landespolitik. Richtig ist, dass Eisenach – wie andere thüringische Städte auch – große Finanzierungsprobleme hat. Die kreisfreie Stadt Eisenach war jedoch vom ersten Tag an und ist bis heute voll handlungsfähig. Sie nimmt alle Pflichtaufgaben vollständig und darüber hinaus auch eine Vielzahl freiwilliger Aufgaben wahr.

Ein Hauptargument des Gesetzentwurfes ist, dass es zwischen der Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis Doppelzuständigkeiten gäbe, die seit vielen Jahren zu einem strukturellen Defizit der Stadt Eisenach in Höhe von 6 Millionen Euro geführt haben. Diese Argumentation ist schlicht falsch, so Doht. Erstens: Es gibt keinerlei Doppelzuständigkeiten zwischen den beiden Gebietskörperschaften Stadt Eisenach und Wartburgkreis. Die Aufgaben sind zum Wartburgkreis wie zu allen anderen thüringischen Landkreisen eindeutig abgegrenzt. Einzelne Aufgaben werden über Zweckvereinbarungen gemeinsam wahrgenommen. Dies bedeutet aber weder eine Doppelzuständigkeit noch eine zusätzliche finanzielle Belastung. Vielmehr dienen derartige Vereinbarungen der Kostenminimierung beider Vertragspartner.
Zweitens: Es besteht kein strukturelles Defizit von 6 Mio. Euro. Vermutlich bezieht sich das auf die in der Presse veröffentlichten Fehlbeträge bei der Haushaltsplanung für 2007, über die der Oberbürgermeister dem Stadtrat berichtete. Es ist eine normale Aufgabe im Prozess der Haushaltsaufstellung, die angemeldeten Ausgaben mit den verfügbaren Einnahmen in Einklang zu bringen. Entscheidend sind letztendlich der beschlossene Haushalt und die tatsächlichen Rechnungsergebnisse. Diese zeigen keinesfalls ein Defizit von 6 Mio. Euro. In den Jahren 2000 bis 2002 und im Jahr 2006 waren zwar Fehlbeträge nach Abschluss des Haushaltsjahres zu verzeichnen, diese wurden im vorgegebenen Zeitrahmen aber ausgeglichen.

Die Behauptung, es gäbe keine Alternativen zur Rückkreisung Eisenachs ist ebenfalls unzutreffend, betont der Oberbürgermeister. So würde zum Beispiel eine klare Stadt-/Umlandfinanzierung den zentralen Orten bei der Finanzierung ihrer auch für das Umland bereitgestellten und erbrachten Leistungen helfen.

Im Gesetzesentwurf wird angestrebt, Eisenach in zwei Stufen zu degradieren: von der kreisfreien Stadt (bis 2008) zur Großen kreisangehörigen Stadt (für die Jahre 2009-2011) letztlich zu einer «einfachen» kreisangehörigen Stadt (ab 2012). Diese Degradierung ist aufgrund der aktuellen Struktur-/Regionaldaten nicht hinnehmbar, so Doht.
Auch die angedachte Beibehaltung des Kreissitzes in Bad Salzungen ist für Eisenach nicht zu akzeptieren. Aus Sicht der Stadt Eisenach muss die Entscheidung über den Kreisstadtstatus unter Berücksichtigung des Bevölkerungsschwerpunktes sowie unter strukturpolitischen und landesplanerischen Aspekten erfolgen. Dann käme ausschließlich die Stadt Eisenach als Kreisstadt eines «wiedervereinigten» Wartburgkreises in Frage.

Eisenach hat aufgrund seiner Lage in der Mitte Deutschlands alle Voraussetzungen, besondere Funktionen im westthüringischen Raum wahrzunehmen. Die ideale Verbindung von Arbeiten, Wohnen, Freizeitgestaltung, Natur und Erholung gehört zu den Standortvorteilen der Stadt Eisenach.
Wichtigstes Argument ist aber das Wirtschaftspotential der Stadt und der Region. Die Spitzenposition im Industrieumsatz in Thüringen und ca. 6000 Arbeitnehmer, die nach Eisenach pendeln, bestätigen dies. Die Stadt nimmt als Arbeitsstätte die zentrale Funktion in Westthüringen ein und kann eine besondere Wirtschaftskraft und einen spezialisierten Arbeitsmarkt mit regionalen und nationalen Verflechtungen vorweisen. Zudem bedient Eisenach beispielsweise als Zentrum für Kultur, Handel und Dienstleistungen einen Einzugsbereich bis zu ca. 105.000 Einwohner. Dabei sind die unmittelbar angrenzenden hessischen Gemeinden noch nicht berücksichtigt. Ziel der Stadt Eisenach ist es, mit der Stabilisierung und Erweiterung der übergeordneten Funktionen ein noch attraktiveres Zentrum in der Region zu werden.
Bei der Bevölkerungsentwicklung hat Eisenach laut aktuellen Prognosen – im Gegensatz zum größten Teil Thüringens – eine weitgehend stabile Entwicklung zu erwarten. Es wird sogar von einer Bevölkerungssteigerung in Eisenach bis 2020 um 1,3 % ausgegangen.

All diese Punkte sprechen für die Bedeutung Eisenachs und seine Vorzugsstellung als Kreisstadt im Falle einer Rückkreisung. Sie sprechen aber auch deutlich für Eisenach als Kreisstadt eines nach einer Gebietsreform gebildeten, wesentlich vergrößerten Landkreises in Westthüringen.

Unter diesen Umständen fordert der Oberbürgermeister Die LINKE auf, den Gesetzentwurf so nicht in den Landtag einzubringen. Der OB setzt sich vielmehr für eine grundsätzliche Gebietsreform ein, welche die Stärkung der zentralen Orte als Motor und Anker des Freistaates beinhalten.

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