Forderung: CDU-Gesetz zu Bürgerbegehren nicht zu unterzeichnen

Das Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen hat Landtagspräsidentin Dagmar Schipanski aufgefordert, das am vergangenen Mittwoch (8.10.) vom Landtag beschlossene Gesetz, mit dem die CDU die Regeln für Bürgerbegehren in Thüringen ändern will, nicht zu unterzeichnen. Artikel 85 der Thüringer Verfassung verlange vor der Ausfertigung von Gesetzen durch die Landtagspräsidentin nicht nur eine formelle Prüfung. Es müsse auch geprüft werden, ob das Gesetz im Einklang mit der Thüringer Verfassung sei, argumentiert das Bündnis in einem an den Landtag abgegangenes Schreiben. Würden Verfassungsgrundsätze verletzt, so habe die Landtagspräsidentin die Pflicht, die Unterzeichnung zu verweigern.

Nach Ansicht des Mehr Demokratie-Bündnisses kommt es unweigerlich zu verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten, wird das Verfahren von der Landtagspräsidentin nicht angehalten. Trete das vom Landtag beschlossene Gesetz in Kraft, wären bei einem erfolgreichen Volksentscheid die Bürgerbegehren in der Thüringer Kommunalordnung völlig widersprüchlich geregelt. Der Weg, diese Schwierigkeiten durch Verhandlungen zwischen CDU-Fraktion und Initiative zu lösen, sei durch die Thüringer Gesetze und Verfassungsgerichtsurteile verstellt.

Derzeit werden die dem Landtag übermittelten 250982 Unterschriften für das Volksbegehren «Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen» überprüft. Die der Landtagspräsidentin laut Durchführungsgesetz für Volksbegehren zustehende sechswöchige Prüfungszeit hat am 10. Oktober begonnen. Das Bündnis rechnet damit, dass der Gesetzentwurf des Volksbegehrens noch im November, spätestens im Dezember auf der Tagesordnung des Landtages stehen wird.

Anzeige