Gemeinderatswahl in Urnshausen ungültig [Update]

(Berichtigung unserer Pressemitteilung vom 23.09.2014)

Die Kommunalaufsicht des Wartburgkreises hat die Gemeinderatswahl in Urnshausen im Rahmen einer Wahlprüfung für ungültig erklärt. «Die Wahl war für ungültig zu erklären, weil von Anfang an erheblich gegen die Wahlvorschriften verstoßen wurde», teilte die Leiterin der Kommunalaufsicht, Jana Schreiber mit. So entsprachen bereits einige Aufstellungsversammlungen nicht den gesetzlichen Vorschriften, so dass eingereichte Wahlvorschläge unvollständig waren. «Sowohl der Wahlleiter als auch die ihm zur Beratung zur Verfügung stehende Verwaltung der VG Dermbach haben ihre Prüf- und Hinweispflichten nicht hinreichend beachtet. Die „lasche“ Handhabung der Gesetze setzte sich im Wahlausschuss fort», so Schreiber weiter. Die Veröffentlichung der Entscheidung erfolgte am 24. September im Amtsblatt der VG Dermbach.

Die am 25. Mai dieses Jahres gewählten Gemeinderäte bleiben so lange im Amt, bis die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde unanfechtbar ist. Sollte Klage eingereicht werden, verbleibt der Gemeinderat bis zur rechtskräftigen Entscheidung. Erst nach Unanfechtbarkeit bzw. rechtskräftiger Entscheidung erfolgt eine Nachwahl. Die Kommunalaufsicht weist darauf hin, dass aufgrund der Art der Wahlverstöße in Urnshausen eine Nachwahl angesetzt wird, die im Grunde einer Neuwahl entspricht. Dies bedeutet, alle interessierten Bürger können sich zu (neuen) Wählergruppen zusammenfinden und eigene Wahlvorschläge einreichen.

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