Gesetzliche Klarstellungen beim Fracking

Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium haben sich zu Wochenbeginn nach einem Arbeitsauftrag der Koalitionsfraktionen auf einen abgestimmten Gesetzentwurf zum Thema Fracking geeinigt. Nach Angaben des Westthüringer CDU-Bundestagsabgeordneten Christian Hirte ist dabei ein generelles Verbot von Fracking in Trinkwasserschutzgebieten sowie ein Vetorecht der Wasserbehörden vorgesehen. Zudem wird bei jedem neuen Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zur Pflicht.

„Die Einigung unterstreicht, dass Mensch und Umwelt klar Vorrang haben. Die Regelung wird dazu führen, dass Fracking gegen den Willen der Betroffenen vor Ort nicht möglich sein wird. Das ist im Vergleich zum jetzigen Regelungsstand eine massive Verbesserung. Förderungen sind nur möglich, wenn Unternehmen eindeutig nachweisen, dass keinerlei Gefährdung besteht, die Wasserbehörden zustimmen und Kommunen und Bürger mitmachen“, so Hirte, der am Montag an einem Arbeitsgespräch mit Vertretern der Unionsfraktion zu diesem Thema teilnahm. Auch wird deutlich, dass wir zunächst an den Schutz der Menschen denken müssen“, so Hirte weiter. Die Regelungen sollen auch für Frack-Vorgänge bei Geothermie-Projekten gelten.

Der Gesetzentwurf soll zügig in den kommenden Wochen beraten und beschlossen werden. „Wir haben die Bedenken zahlreicher Bürgerinitiativen in ganz Deutschland aufgenommen und schaffen so für Unternehmen und Anwohner Klarheit.“

Die Umweltverträglichkeitsprüfung stellt ein Instrument der Umweltvorsorge dar und setzt sich mit der Analyse und Bewertung der Umweltauswirkungen eines Vorhabens auseinander. Im Zuge dieses Verfahrens wird auch die Öffentlichkeit mit eingebunden. Die Beteiligung der Bürger reicht dabei von einer öffentlichen Auslage der Projektunterlagen sowie einer Stellungnahmemöglichkeit für jedermann bis hin zu Parteienrechten einschließlich Rechtsmittelbefugnissen für Verfahrensparteien.