Lärm beeinträchtigt die Lebensqualität vieler Bürger

Margareta Wolf, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, hat zum internationalen Tag gegen Lärm am Mittwoch, den 28. April 2004, dazu aufgerufen, intensiv nach Möglichkeiten zur Verringerung und Vermeidung von Lärm zu suchen. „Lärm ist heute allgegenwärtig und beeinträchtigt die Lebensqualität und Gesundheit vieler Menschen. Mehr als zwei Drittel der Bürgerinnen und Bürger fühlen sich allein durch Verkehrslärm belästigt“, so Wolf.

Eine Ursache für die Belastung der Bevölkerung mit Lärm ist der Verkehr auf Straßen, Schienen und in der Luft. „Hierfür gibt es leider keine einfache und schnelle Lösung“, sagte Margareta Wolf. Lärmminderung müsse durch eine Vielzahl von technischen, planerischen und auch verkehrlichen Maßnahmen vorangebracht werden. Der Lärmschutz bleibe eine wichtige Aufgabe auch für die kommenden Jahre. Deshalb habe die Bundesregierung bereits eine Reihe wichtiger Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes in Angriff genommen.

Wichtige neue Impulse für den Lärmschutz werden von der neuen Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union erwartet, deren Umsetzung in deutsches Recht derzeit vom Bundesumweltministerium vorbereitet wird. Die europäische Lärmrichtlinie sieht vor, dass in den kommenden Jahren für alle Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnlinien und großen Flughäfen sowie in allen Ballungsräumen Lärmkarten zur Darstellung der Belastungssituation erstellt werden. Für Belastungsbereiche werden Aktionspläne zur Lärmminderung entwickelt. Die Umgebungslärmrichtlinie sieht Maßnahmen zur Lärmminderung vor. Es geht hierbei um leisere Autos, Motorräder und Reifen, aber auch um besseren Lärmschutz bei Flugzeugen und im Schienenverkehr.

Frau Wolf gratulierte dem Vorstandsvorsitzenden, der DB AG, Herrn Mehdorn, für die Lärmschutzmaßnahmen gerade im Bereich des Schienenverkehrs: „Wir betrachten mit großem Interesse das Lärmsanierungsprogramm für das Netz der Bahn, das zum Jahre 2020 eine Halbierung des Schienenverkehrslärms vorsieht. Dabei handelt es sich nicht nur um die gesetzlich vorgeschriebenen Schallschutzmaßnahmen an Neu- und Ausbaustrecken, sondern auch um das sich auf bereits bestehende Verkehrswege beziehende freiwillige „Lärmsanierungsprogramm Schiene“. Derartige freiwillige Aktivitäten setzen Zeichen auch für andere Verkehrsmittel,“ so Frau Wolf.

Beim Fluglärm bereitet das Bundesumweltministerium derzeit eine grundlegende Novellierung des Fluglärmgesetzes vor. Dieses Gesetz stammt aus dem Jahr 1971. Im Vordergrund der Novelle stehen die Modernisierung des Ermittlungs- und Bewertungsverfahrens für Fluglärm, eine deutliche Absenkung der Grenzwerte für die Lärmschutzzonen um die Flughäfen und spezifische Verbesserungen beim Schutz der Nachtruhe.

Der Tag gegen Lärm am 28. April 2004 soll die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die Lärmproblematik lenken. Dazu finden bei öffentlichen und privaten Einrichtungen vielfältige Aktionen zur Information über typische Lärmprobleme und über Abhilfemaßnahmen statt.

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