MdB Ernst Kranz erläutert Besteuerung von Renten

Auf Einladung von Imgard Stolle (Volkssolidarität) stand MdB Ernst Kranz dem Seniorenclub Schönau für Fragen zur Besteuerung von Renten und anderen Alterseinkünften zur Verfügung.

Viele interessierte Senioren kamen zu der Veranstaltung im Cafe Rickchen nach Deubach. Frau Stolle begrüßte die Anwesenden und MdB Ernst Kranz.

Der Bundestagsabgeordnete gab zunächst einen Überblick über die möglichen Einkunftsarten, die der Besteuerung unterliegen. Er erklärte, dass Renten schon immer der Steuerpflicht unterlagen und nicht erst seit 2005. Bis Ende 2004 musste nur ein geringer Ertragsanteil versteuert werden, so dass für die meisten Rentner die Steuer kein Thema war.

Grund für die Änderung war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im März 2002. Es entschied, dass entweder Pensionen steuerfrei gestellt werden müssen, was einen immensen Steuerausfall bedeutet hätte. Die andere Möglichkeit war die Besteuerung auch von Renten.

«Die direkte Besteuerung erfolgt in sehr kleinen Schritten», erläuterte Kranz, «für das Jahr 2009 müssen 58 % der Rente besteuert werden, 2020 sind das 80 % und 2040 unterliegt die Rente der vollen Besteuerung. Im Gegenzug werden die Jüngeren entlastet, den sie können jährlich mehr Ausgaben für ihre Altersvorsorge absetzen.»

Der Bundestagsabgeordnete stellte ein Rechenbeispiel vor: «Wer in diesem Jahr 1200 Euro Bruttorente bezieht und nur geringfügig andere Einkünfte hat wie z.B. Pachteinnahmen, der braucht keine Steuer zu bezahlen.»

Die Senioren nutzten die Gelegenheit und stellten konkrete Fragen, die Ernst Kranz kompetent beantwortet hat. «Wenn noch später Fragen entstehen», so Kranz, «kann man sich gerne an meine Büros wenden.» Natürlich steht MdB Ernst Kranz auch weiteren Senioren und Verbänden zu diesem Thema Rede und Antwort.

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