Neue Chancen für Breitbandversorgung

Hirte: Bisher besonders benachteiligte Orte profitieren

Für Gemeinden mit unzureichender Internet-Breitband-Versorgung gibt es seit Ende Oktober neue Fördermöglichkeiten. Darauf weist der Westthüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Christian Hirte hin.

Das Ziel der Bundesregierung ist eine umfassende Versorgung mit schnellen Anschlüssen von 50 Mbit/Sekunde bis zum Jahr 2018. Mit einer neuen Förderrichtlinie des Infrastrukturministeriums hat die Regierung dafür die Grundlage gelegt. Mit diesen Regeln können wir vor allem dort endlich helfen, wo bisher alle anderen Wege gescheitert sind, so Hirte.

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Gemeinden könnten Förderanträge unmittelbar beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellen.

Der Bund kann mit dem Programm die Lücke finanzieren, die einem Investor fehlt, um die Gemeinde so zu versorgen, dass er damit auch wirtschaften kann. Neu ist jetzt, dass besonders die Orte profitieren, die bisher besonders benachteiligt waren, erläuterte der Abgeordnete.

In einem so genannten „Scoring-Verfahren“ werden die Rahmenbedingungen eines Ortes erfasst.

Dazu gehört z.B. die bisherige Versorgung, die geographische Lage, Bevölkerungsdichte oder die Nachfrage nach gewerblicher Internetnutzung. Vereinfacht gesagt: Je unrentabler ein Anschluss, je geringer die Bevölkerungsdichte, je schwieriger die topographische Lage, desto eher möchte sich der Bund engagieren. Diese Gemeinden genießen Priorität. Gerade in der ländlichen Struktur Thüringens gibt es viele Orte, die hiervon betroffen sind, ergänzte Hirte.

Neben der Förderung durch den Bund ist auch eine Co-Finanzierung durch andere Programme des Landes oder der EU möglich. Die gesamte Förderrichtlinie kann eigesehen werden unter: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2015/117-dobrindt-bundesfoerderprogramm-breitbandausbau.html

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