Neue Vereinbarung über Ausbau der Mobilfunknetze

Frühzeitige Informationen und abgestimmte Planungen über das Aufstellen von Mobilfunkantennen sind das Ziel der jüngst veröffentlichten «Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze», die der Deutsche Städtetag federführend für die kommunalen Spitzenverbände mit sechs Mobilfunkbetreibern getroffen hat. Die Vereinbarung soll dazu beitragen, auch ohne eine gesetzliche Regelung Konflikte bei der Installation neuer Sendeanlagen zu vermeiden.
Der Städtetag begrüßte es, dass die Netzbetreiber mit der freiwillig eingegangenen Selbstverpflichtung dem Wunsch der Kommunen nach unmittelbarer Beteiligung bei Standortentscheidungen Rechnung tragen. Die Vereinbarung sei freilich nur dann geeignet, eine gesetzliche Regelung überflüssig zu machen, wenn sie von den Netzbetreibern eingehalten werde. Dies werde von kommunaler und öffentlicher Seite aufmerksam verfolgt werden.

In der jetzt getroffenen Vereinbarung verpflichten sich die Mobilfunkgesellschaften, die Städte frühzeitig und umfassend über beabsichtigte Standorte zu informieren und gegebenenfalls alternative Standorte zu akzeptieren. Sie haben außerdem eine möglichst optimale Nutzung bereits vorhandener Antennenstandorte zugesagt.

Aus Sicht der Kommunen ist damit ein klar nachvollziehbares Beteiligungsverfahren eröffnet, das entscheidend dazu beitragen kann, beim weiteren Ausbau der Mobilfunktechnik in Deutschland einvernehmliche Lösungen herbeizuführen.

Unterzeichner der Vereinbarung sind neben dem Deutschen Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie DeTeMobil, E-Plus Mobilfunk, Group3G, Mannesmann Mobilfunk, Mobilcom, Viag Interkom.

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