Neuordnung des Grundwehrdienstes im Rahmen der Reform der Bundeswehr

Ab 2002 wird die gesetzliche Dauer des Grundwehrdienstes auf 9 Monate festgelegt.
Junge Männer können den Grundwehrdienst in einem Stück oder in Abschnitten (sechs Monate plus drei Monate in bis zu zwei Teilabschnitten) innerhalb von zwei Jahren ableisten.
Durch die Neugestaltung des Grundwehrdienstes wird den beruflichen und persönlichen Belangen der Wehrpflichtigen besser als heute Rechnung getragen.
Unverändert bleibt die Möglichkeit bestehen, den Wehrdienst freiwillig auf bis zu 23 Monate zu verlängern. Dabei ist ein gestaffelter Wehrsold für Freiwillig länger Dienende geplant.

Höhere Eigenständigkeit der Länder und bessere Besoldung für Soldaten

Das Bundeskabinett hat am 25. Juli 2001, den Entwurf eines „Sechsten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften“ (Sechstes Besoldungsänderungsgesetz) beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung das Programm „Moderner Staat – Moderner Verwaltung“ konsequent weiter um.
Das Gesetz sieht vor, dass die Besoldung der Beamtinnen und Beamten flexibler gestaltet und die Zahlung von Anwärterzuschlägen neu geregelt werden. Dienststellen des Bundes, der Länder und Gemeinden sollen nun eigenständig sowie bedarfsorientiert entscheiden, wann und in welcher Höhe – beispielsweise bei Bewerbermangel an berufsbildenden Schulen – Anwärtersonderzuschläge gezahlt werden (bis zu 70 bzw. 100 Prozent des Anwärtergrundbetrages). Das Gesetz trägt somit weiter zur Modernisierung des Bund-Länder-Verhältnisses und zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren bei.
Bisher notwendige Rechtsverordnungen des Bundes für die Zahlung von Sonderzuschlägen entfallen ersatzlos.
Ferner sieht der Gesetzentwurf vor, dass Dienstzeiten im öffentlichen Dienst bei oder in der EU beim Besoldungsdienstalter berücksichtigt werden.
Verbesserungen sieht das Gesetz außerdem bei der Besoldung von Soldaten vor, um den Dienst in den Streitkräften attraktiver zu machen. Diese Neuregelungen flankieren die Maßnahmen zur Reform der Bundeswehr. In Zukunft werden bei den Soldaten die Besoldungsgruppen A1 und A2 wegfallen. Die Soldaten waren bislang die einzige Gruppe im öffentlichen Dienst, die nach der Besoldungsgruppe A1 besoldet wurden. Nun soll der Einstieg bei A3 beginnen. Das bedeutet im 1. Dienstjahr eine Besoldungsverbesserung von mehr als 1000 DM. Darüber hinaus können künftig mehr Planstellen für Unteroffiziere in der Besoldungsgruppe A9 und für Offiziere des militärfachlichen Dienstes in der Besoldungsgruppe A 13 geschaffen werden Auch die Beförderungschancen für Kompaniechefs steigen: Sie können künftig mindestens nach Besoldungsgruppe A 12 besoldet werden. Der neuen Fachunteroffizierslaufbahn wird durch die Einstufung des Dienstsgrades „Stabsunteroffizier“ in die Besoldungsgruppe A 7 Rechnung getragen.

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