OB: Arbeitsgerichts-Außenkammer ist das Mindeste

Erneut hat sich OB Matthias Doht wegen der geplanten Verlegung des Arbeitsgerichtes von Eisenach nach Suhl an Justizminister Holger Poppenhäger gewandt.
Der OB besteht in einem Brief darauf, dass in Eisenach eine Außenkammer des Arbeitsgerichts bleibt und dass Eisenach überdies dem Erfurter Gericht zugeordnet wird und nicht dem in Suhl.
So heißt es in dem Brief: «Das Belassen einer Außenkammer in Eisenach ist das Mindeste was wir uns von der Reform erwarten.» Und weiter: «Von Eisenach aus ist der Standort Erfurt wesentlich besser und schneller zu erreichen als Suhl. Eine Zuteilung zum Arbeitsberichtsbezirk Suhl ist für uns nicht hinnehmbar. Vielmehr sollte darüber nachgedacht werden, in wieweit künftig noch 4 Arbeitsgerichtsstandorte in Thüringen notwendig sind, oder ob nicht 2 Arbeitsgerichte mit 4 Außenkammern ausreichen. Dies wäre ein großer Beitrag zur Kosteneinsparung bei gleichzeitiger Bürgernähe in den einzelnen Regionen.»
Der OB wird sich weiterhin für den Arbeitsgerichtsstandort Eisenach einsetzen.

Anzeige
Anzeige