Steuerprivileg für «Dieselpanzer» abgeschafft

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat Donnerstag eine Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung unterzeichnet, mit der das Steuerprivileg für schwere Geländewagen abgeschafft wird. «Damit schließen wir nach anderthalb Jahren Diskussion ein Schlupfloch im System der Schadstoffklassen und damit der steuerlichen Anreize für saubere Kraftfahrzeuge», so Trittin. Im derzeit noch privilegierten Bereich von 2,8 bis 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts ist die Kfz-Steuer bedeutend niedriger. Darüber hinaus findet das Emissionsverhalten der Pkw bislang keine Berücksichtigung.

Der Bundesumweltminister hatte sich seit Frühjahr letzten Jahres für die Abschaffung des Steuerprivilegs eingesetzt. «Damit wurden nicht nur die Käufer hochmotorisierter schwerer Edel-Geländewagen bevorzugt. Ohne die Änderung der Zulassungsregeln drohte sich das bisherige Schlupfloch auch noch zu einer Bresche für alte Stinker zu erweitern», so Trittin. Vor allem den Besitzern älterer Fahrzeuge wurden häufig so genannte «Auflastungen» angeboten, um die erhöhte Kraftfahrzeugsteuer für Pkw mit schlechterem Abgasverhalten zu umgehen. «Mit einem vergleichsweise billigen Gutachten und ein wenig Zubehör durften dann auch größere Vans und ähnliche Fahrzeuge formal 2,8 Tonnen transportieren und wurden fortan nur noch als Nutzfahrzeuge besteuert», so Trittin. Nachteile für Handwerk und Mittelstand durch die Beseitigung des Steuerschlupfloches wird es nicht geben. Denn die Regeln zur Definition von Nutzfahrzeugen finden sich bereits heute in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung. Auch Umrüstungen von Pkw für eine gewerbliche Nutzung sind bereits heute gängige Praxis. Dafür müssen unter anderem die hintere Sitzbank und die dazugehörigen Sicherheitsgurte dauerhaft und irreversibel ausgebaut werden. «Damit kann auch ein Edel-Geländewagen nach dem entsprechenden Umbau wieder wie ein Gemüsepritschenlaster zugelassen werden», sagte Trittin.

Der Bundesumweltminister hat die Änderungsverordnung dem Bundesverkehrsminister zugeleitet. Sobald dieser ebenfalls unterzeichnet hat, wird die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Änderung tritt zum 1. Mai 2005 in Kraft. Während der sechsmonatigen Übergangszeit bis zum In-Kraft-Treten der Änderung sind von den Bundesländern Regelungen über die Folgewirkungen sowie Entscheidungen über mögliche Vergünstigungen für bestimmte Berufsgruppen zu treffen. «Sie entscheiden damit selbst über die Verteilung ihres Steueraufkommens», so der Bundesumweltminister.

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