Thüringer Verfassungsgerichtshof weist Klage der Fraktion DIE LINKE ab

Der Verfassungsgerichtshof in Weimar hat Mittwoch einen Antrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt. Nach Ansicht des Gerichtshofs hat der sogenannte Kali-Vertrag zwischen den Ländern Thüringen und Hessen sowie dem Kasseler Düngemittelhersteller K+S die Rechte des Thüringer Landtags nicht verletzt. Damit hat der Verfassungsgerichtshof den Vorwurf, die Landesregierung habe einen Beschluss des Landtags von 2007 nur unzureichend umgesetzt und dadurch die verfassungsmäßigen Kontrollrechte des Parlaments verletzt, zurückgewiesen. Der Spruch ist deshalb bemerkenswert, weil im Vordergrund des Organstreitverfahrens grundlegende verfassungsrechtliche Fragen zu den Verantwortungsbereichen von Parlament und Regierung standen.

«Beschlüsse des Landtags sind für die Landesregierung selbstverständlich von erheblicher politischer Bedeutung und bestimmen von daher das Handeln der Landesregierung. Das galt auch für diesen Landtagsbeschluss», macht Justizminister Dr. Holger Poppenhäger deutlich. Die Thüringer Landesregierung habe sich dessen Inhalte zu Eigen gemacht und sie in die Vereinbarung mit Hessen und der K + S Kali GmbH einfließen lassen. Die Landesregierung misst der Lösung der Versalzungsproblematik der Werra weiterhin hohe Priorität zu.

Justizminister Dr. Poppenhäger betont jedoch auch: «Landtagsbeschlüsse binden politisch, aber, soweit es sich nicht um vom Landtag beschlossene Gesetze handelt, nicht rechtlich.» Diese Feststellung berührt das grundlegende Prinzip der Gewaltenteilung und damit Grundfragen des demokratischen Rechtsstaates in der europäischen und amerikanischen Verfassungstradition. «Das Verhältnis der Verfassungsorgane Legislative, Exekutive und Judikative ist durch Gleichrangigkeit und nicht durch Hierarchie gekennzeichnet. Ergänzend und beschränkend zugleich stehen sie nebeneinander. Dieser hohe Wert wurde auch durch die Entscheidung bestätigt», so der Minister.

Abschließend sagt er zu, dass die Landesregierung ihren ständigen Dialog mit dem Landtag und die regelmäßige Information über die Entwicklungen der behördlichen Verfahren im Zusammenhang mit den Salzeinleitungen in die Werra auch künftig fortsetzen wird.
«Die Zukunftsfähigkeit des Kalibergbaus und die langfristige Verbesserung der Gewässerqualität im Werra-Revier dürfen und müssen keine Gegensätze sein. Hierüber sind sich beide Verfassungsorgane einig.»