Trittin: Pfand auf Einweg ab 2002 wird Vormarsch der Dose bremsen

Einigung mit Bundeswirtschaftsministerium/Zusatzkosten für Wirtschaft und Handel von 1,84 Pfennig pro Verpackung

Die Bundesregierung wird eine Pfandpflicht für ökologisch nachteilige Getränkeverpackungen einführen. Ab 1. Januar 2002 soll auf Getränkedosen, Einweg-Glasflaschen sowie Einweg-Kunststoffflaschen (PET) unabhängig vom Inhalt ein Pfand in Höhe von 0,25 Euro (0,50 Euro ab einem Füllvolumen von 1,5 Liter) erhoben werden. Weinflaschen sind davon ausgenommen. Darauf haben sich Bundesumweltminister Jürgen Trittin und Bundeswirtschaftsminister Werner Müller verständigt. Einen entsprechenden Entwurf zur Novellierung der Verpackungsverordnung wird das Bundesumweltministerium nun den beteiligten Wirtschaftskreisen zuleiten.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin bezeichnete die Pfandpflicht als einen deutlichen Schritt zur Abkehr von «Ex und Hopp». «Das Pfand auf ökologisch nachteilige Verpackungen wird den Vormarsch von Dosen und Einwegflaschen bremsen und den Anteil ökologisch vorteilhafter Mehrwegverpackungen stabilisieren. Es gibt Getränkewirtschaft, Handel und Verbrauchern Anreize, wieder verstärkt zu Mehrweg zu greifen und damit Abfall zu vermeiden. Darüber hinaus sorgt die Pfandpflicht dafür, dass Dosen und Flaschen endlich aus der Landschaft verschwinden,» sagte Minister Trittin. Daneben werde die Verwertung der bepfandeten Verpackungen deutlich verbessert, da sie sortenrein zurückgenommen werden können.

Nach Ansicht Trittins stellt das Pfand keine unverhältnismäßige Kostenbelastung für Wirtschaft und Handel dar. Bundesumweltministerium und Bundeswirtschaftsministerium schätzen auf der Grundlage eines erforderlichen Investitionsvolumens von rund 2,08 Milliarden DM jährliche Zusatzkosten in Höhe von 265 Millionen DM. Dies bedeutet umgerechnet zusätzliche Kosten pro Verpackung von 1,84 Pfennig. «Die Pfandpflicht ist somit nicht nur ein verbraucherfreundliches, sondern auch wirtschaftsverträgliches Instrument, das nicht mit Verboten in den Markt eingreift,» sagte der Minister. Es sichere zugleich Arbeitsplätze und Investitionen im Bereich der Mehrwegsysteme, in die in den vergangenen Jahren vor allem mittelständische Unternehmen im Vertrauen auf die Mehrweg-Schutzregelung der Verpackungsverordnung investiert haben.

Mit der Einführung der Pfandpflicht wird die bisherige Mehrweg-Schutzregelung der Verpackungsverordnung aufgehoben, nach der die Ein- bzw. Mehrweganteile aufwändig statistisch ermittelt wurden und die Pfandpflicht vom Unterschreiten der 72-Prozent-Marke abhängig war. Getränkekartons werden in der Verpackungsverordnung künftig auf Grund ihrer aus Umweltsicht insgesamt positiven Bewertung als ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackung eingestuft.

Eine Pfandpflicht ist bereits in der gültigen Verpackungsverordnung für den Fall vorgesehen, dass die Mehrwegquote unterschritten wird und eine Nacherhebung zu keinem anderen Ergebnis kommt. Die 72-Prozent-Marke wurde erstmals 1997 unterschritten. Da der Trend zu Einweg in den nachfolgenden Jahren anhielt, ist davon auszugehen, dass die Nacherhebung bis Januar 2000, die derzeit noch ausgewertet wird, das Unterschreiten der Quote bestätigen wird. Da dies im zweiten Halbjahr 2001 zu einem Pfand bei Bier und Mineralwasser geführt hätte, d.h. im Ergebnis die Bierdose, nicht aber die Coladose bepfandet wird, hatte sich Bundesumweltminister Trittin für eine praktikable und für alle verständliche Lösung, wie sie jetzt umgesetzt wird, engagiert.

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