Vorläufiges amtliches Ergebnis der Bundestagswahl

Der Bundeswahlleiter hat am 23. September 2002 um 3.45 Uhr das vorläufige amtliche Ergebnis der Wahl zum 15. Deutschen Bundestag am 22. September 2002 bekannt gegeben.

Bei einer Wahlbeteiligung von 79,1 Prozent (1998: 82,2 Prozent) haben die
{table border,left;right;right;right
Partei;2002;1998;+/-
SPD;38,5%;40,9%;-2,4%
CDU;29,5%;28,4%;+1,1%
CSU;9,0%;6,7%;+2,3%
GRÜNEN;8,6%;6,7%;+1,9%
FDP;7,4%;6,2%;+1,2%
PDS;4,0%;5,1%;-1,1%
Sonstige;3,0%;5,9%;-2,9%
}
aller gültigen Zweitstimmen erhalten. Der Anteil der ungültigen Zweitstimmen betrug bei der Bundestagswahl 2002 1,2 Prozent (1998: 1,3 Prozent).

Der 15. Deutsche Bundestag wird nach § 1 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes aus 598 Abgeordneten (1998: 656 Abgeordnete) zuzüglich 5 Überhangmandaten, also aus insgesamt 603 Abgeordneten bestehen.

Im 15. Deutschen Bundestag werden nach dem vorläufigen amtlichen Ergebnis die folgenden Parteien mit den nachstehenden Mandatszahlen vertreten sein:

{table border,left;right;right;right;right
Partei;2002;1998;+/-;Wahlkreise
SPD;251;298;-47;171
CDU;190;198;-8;82
CSU;58;47;+11;43
GRÜNEN;55;47;+8;1
FDP;47;43;-4;0
PDS;2;36;-34;2
}
Da Bewerber der PDS in zwei Wahlkreisen erfolgreich waren, ist die PDS mit zwei Abgeordneten im 15. Deutschen Bundestag vertreten.

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Die Zahl der gewonnenen Landeslistensitze je Partei kann im Internet unter http://www.bundeswahlleiter.de abgerufen werden.

Die Überhangmandate verteilen sich auf die Parteien nach dem vorläufigen amtlichen Ergebnis wie folgt:

SPD
4 Überhangmandate davon 1 in Hamburg,
2 in Sachsen-Anhalt und
1 in Thüringen

CDU
1 Überhangmandat davon 1 in Sachsen

Auf die übrigen Parteien entfallen keine Überhangmandate.

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