Weihnachtsfrieden in den Finanzämtern auch in diesem Jahr

In den Thüringer Finanzämtern wird es auch in diesem Jahr den alljährlichen «Weihnachtsfrieden» geben. In der Zeit vom 19. – 26. Dezember 2007 würden die Behörden bei allen steuerlichen Maßnahmen den besonderen Charakter des Weihnachtsfestes berücksichtigen, erklärte Finanzministerin Birgit Diezel.

Die Thüringer Finanzämter seien im genannten Zeitraum unter anderem gehalten, keine Steuern anzumahnen, Zwangsgelder festzusetzen, Steuerpflichtige zum Finanzamt vorzuladen oder Vollstreckungen durchzuführen, so die Ministerin weiter.

Es gebe allerdings auch Ausnahmen: So gelte der «Weihnachtsfrieden» zum Beispiel nicht für die Fälligkeit von Steuerschulden oder in Fällen von drohender Verjährung. Auch blieben Maßnahmen der Justizzahlstelle im Finanzamt Gera vom Weihnachtsfrieden unberührt. Diese Ausnahmen wurden mit Blick auf Äußerungen des Bundesrechnungshofes schon in den vergangenen Jahren angewandt, so Diezel abschließend.

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