Werbeverbot für Abtreibungen muss beibehalten werden

Hirte: „Gesellschaftlichen Kompromiss nicht aufkündigen“

Angesichts der Debatte um eine mögliche Abschaffung des §219a im Strafgesetzbuch fordert der CDU-Bundestagsabgeordnete Christian Hirte eine Beibehaltung der derzeitigen Regelungen. Hirte ist Vorsitzender des Kardinal-Höffner-Kreises in der Unions-Bundestagsfraktion, einem Zusammenschluß katholischer Abgeordneter. Aus seiner Sicht müsse das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche bestehen bleiben.

Es gibt keinen Grund, angesichts eines Gerichtsurteils den bestehenden gesellschaftlichen Kompromiss aufzukündigen. Wenn man nun das Werbeverbot aufhebt, droht nicht nur möglicherweise pietätlose Werbung, sondern wäre dies gegebenenfalls der Auftakt für eine neue Generaldebatte, so Hirte.

Hirte warnt davor, angesichts einer derzeit fehlenden Koalitionsmehrheit im Parlament, dieses Thema zum Spielball von Machtdemonstrationen zu machen.

Ich verstehe, dass sich aus dem konkreten Urteil gegen die Gießener Gynäkologin auch Fragen ergeben, wie Ärzte etwa im Internet über das Thema Schwangerschaftsabbruch informieren können. Dafür muss es Wege  geben, die das generelle Werbeverbot nicht in Frage stellen, betont Hirte.

Notwendig sei dabei aber, wie schon bei einer früheren Entscheidung formuliert, dass zwar „ergebnisoffen, aber in Richtung des Schutzes des ungeborenen Lebens zu beraten“ ist.

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