Wichtiger Hinweis:
Frist für Rückgabe illegaler Waffen endet

Das Thüringer Innenministerium weist darauf hin, dass am Sonntag, dem 31.08.2003, die Frist zur Rückgabe illegaler Waffen ausläuft.

Seit dem 1. April 2003 ist das neue Waffenrecht in Kraft. Nach dem schrecklichen Amoklauf am Erfurter Gutenberg-Gymnasium im vergangenen Jahr hatte Thüringen sich konsequent und erfolgreich für eine Verschärfung des Waffenrechts eingesetzt.

Für eine Übergangszeit bis zum 30. September 2003 gilt für Besitzer von illegalen Waffen eine zeitlich begrenzte Amnestie. Verboten sind ebenfalls Elektroschockgeräte, Faust- oder Butterflymesser. Diese gefährlichen Gegenstände sind bei der Polizei oder bei den Waffenbehörden spätestens bis zum 31. August 2003 abzugeben.

Das seit dem 01.04.2003 geltende generelle Verbot umfasst:

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Vorderschaftrepetierflinten, die anstelle eines Hinterschaftes einen Pistolengriff besitzen, Faustmesser, Butterfly-Messer, Wurfsterne, Fallmesser, bestimmte Elektroimpulsgeräte, Elektroschocker, bestimmte Nachtsichtvorsätze für Zielfernrohre.

Das generelle Verbot wird nicht wirksam, wenn der Gegenstand oder die Waffe unbrauchbar gemacht wurde, der Gegenstand oder die Waffe einem Berechtigten überlassen oder ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung beim Bundeskriminalamt gestellt wurde. Das muss bis 31. August 2003 erfolgt sein.

Kleiner Waffenschein:
Gas-/Alarmwaffen mit PTB-Zeichen, deren Erwerb und Besitz – wie schon bisher – ab 18 Jahren erlaubnisfrei sind, dürfen seit dem 1. April 2003 in der Öffentlichkeit nur noch geführt werden, wenn hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Waffenbehörde vorliegt. Die dafür erforderliche Erlaubnis, die auch «Kleiner Waffenschein” genannt wird, erteilt die Waffenbehörde.

Neue Erlaubnispflichten:
Neu erlaubnispflichtig sind auch Soft-Air-Waffen, wenn ihren Geschossen bereits eine Bewegungsenergie von mehr als 0,08 Joule (bisher 0,5 Joule) erteilt wird und diese kein F-Zeichen besitzen oder sie getreue Nachahmungen von erlaubnispflichtigen (scharfen) Schusswaffen sind; Spielzeugwaffen, die zum Abschießen von Zündplättchen, Zündbändern oder Zündringen („Amorces“) dienen, wenn sie getreue Nachahmungen von erlaubnispflichtigen (scharfen) Schusswaffen sind.

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