Bericht der Polizei Eisenach

Verletzter Passant in der Katharinenstraße
Am Samstag, 01.03.2008 gegen 16.30 Uhr kam es im Bereich der Katharinenstraße zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein 61-jähriger Eisenacher verletzt wurde.
Ein 22-jähriger Pkw-Fahrer befuhr, trotz Sperrung im Zusammenhang mit dem Sommergewinn, den Bereich der Katharinenstraße.
Ein Besucher stütze sich an dem Fahrzeug ab. Als dieses wieder anfuhr, kam der Mann zu Fall und verletzte sich am Kopf. Durch den Rettungsdienst wurde der Mann in das St. Georg-Klinikum gebracht, wo er zur Beobachtung stationär aufgenommen wurde.

Betrunkener Pkw-Fahrer
Am Freitag, 29.02.2008, gegen 18.47 Uhr, wurde die Polizei Eisenach durch einen Kraftfahrer informiert, dass vor ihm ein Pkw fährt, der die gesamte Straßenbreite benötigt.
Der Mitteiler war auf der B 88 im Bereich Seebach unterwegs.
Das Fahrzeug konnte durch die eingesetzten Beamten festgestellt werden. Bei dem Fahrer wurde im Zuge der Kontrolle Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein Test vor Ort ergab einen Wert von 2,93 Promille.
Bei der Sichtung des Fahrzeuges konnten verschiedenste Schäden festgestellt werden, die auf einen Unfall schließen ließen.
Der Fahrer machte auf Befragung aber keine Angaben zur Herkunft der Schäden. Eine Absuche im Nahbereich verlief ohne Ergebnis, es wurde keine Unfallstelle festgestellt.
Die Polizei sucht nun Zeugen, die in den späten Nachmittagstunden, bis zum Eingang der Meldung, Beobachtungen gemacht haben, die in diesem Zusammenhang stehen könnten.
Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Mercedes 300C, Farbe Silber.
Wer sachdienliche Angaben machen kann wird gebeten sich an die Polizei Eisenach,  03691-2610, oder jede andere Polizeidienststelle zu melden.

Unfall zwischen Nazza und Mihla
Am Samstag, 01.03.2008, gegen 13.10 Uhr kam es auf der L1016 zu einem Verkehrsunfall. Ein 45-jähriger Pkw-Fahrer verlor, vermutlich auf Grund Aquaplaning, die Kontrolle über sein Pkw und kam nach rechts von der Fahrbahn ab.
Der Pkw überschlug sich und es entstand Totalschaden. Der Fahrer war alleine im Pkw und überstand diesen Überschlag unverletzt.

Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss
Bei umfangreichen Verkehrskontrollen konnten auch an diesem Wochenende zwei Fahrzeugführer festgestellt werden, die ihren Pkw geführt hatten, obwohl sie unter Alkoholeinfluss standen.
Es sei in diesem Zusammenhang nochmals darauf hingewiesen, dass auch das Fahren unter Alkoholeinfluss ab einen Wert von 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die ein empfindliches Bußgeld und Fahrverbot zur Folge hat.

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