Berichte der Polizei Bad Salzungen

Crossmaschinen im Wald
Am 21.03.2009 gegen 16.30 Uhr stellten die Beamten der Polizeiinspektion Bad Salzungen in der Ortslage Oberzella mehrere sogenannte «Crossmaschinen» fest, die von den anwesenden Fahrern augenscheinlich im öffentlichen Verkehrsraum geführt wurden. Diese Kräder waren zum Teil weder zugelassen noch pflichtversichert. Einige der Fahrer hatten nicht einmal eine Fahrerlaubnis zum Führen solcher Maschinen. An dieser Stelle kommt noch hinzu, dass Verstöße gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung und die Steuerabgabenordnung geprüft werden müssen. Auch hier sieht der Gesetzgeber empfindliche Strafen vor.
Die Polizei weist darauf hin, dass die Nutzung von nicht zugelassenen Fahrzeugen, für die eine Zulassung erforderlich ist, nur auf abgesperrten Rennstrecken oder Privatflächen zulässig ist. Bereits die Anfahrt aus eigener Kraft zu einem solchen Platz stellt infolgedessen einen Rechtsverstoß dar, auch wenn sie über sogenannte Feld- oder Waldwege erfolgt. Rechtsgrundlage hierfür ist zum Beispiel das Thüringer Waldgesetz, welches die Nutzung von Kraftfahrzeugen in Wäldern von bestimmten Voraussetzungen abhängig macht.

Kleintransporter abgestürzt
Am 22.03.2009 gegen 18:20 Uhr stellten Zeugen fest, dass ein Kleintransporter in Höhe des Lutherdenkmales Steinbach ca. 10 Meter einen steilen Abhang hinabgestürzt war.
Der vermutlich leicht verletzte Fahrer war beim Eintreffen der Polizei nicht mehr am Unfallort anzutreffen. Ermittlungen zum Unfallverursacher werden geführt. Der Schaden am Fahrzeug wird auf ca. 5000 Euro geschätzt.

Geschleudert
Zwischen Kloster und Witzelroda kam am 22.03.2009 gegen 12.00 Uhr die Fahrerin eine Renault mit ihrem Fahrzeug nach einer Rechtskurve ins Schleudern und infolgedessen von der Fahrbahn ab. Dabei kollidierte sie mit der Leitplanke. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 2700 Euro. Verletzt wurde niemand.

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