Berichte der Polizeiinspektion Bad Salzungen

Sondersignal nicht beachtet
Weil ein Rettungswagen mit Sondersignal die B 285 in Richtung Langenfeld befuhr, hielt eine Pkw-Fahrerin an. Der Fahrer eines nachfolgenden KOM übersah den Anhaltevorgang und fuhr auf den Pkw auf. Dabei entstand Sachschaden in Höhe von ca. 4000 Euro, Personen wurden nicht verletzt. Unfallzeit: 27.04.09, 9.40 Uhr.
In diesem Zusammenhang weist die Polizeiinspektion noch einmal auf das richtige Verhalten bei Annäherung von Fahrzeugen mit Sondersignal (§ 38, Absatz 1, StVO) hin. Sollten sich Fahrzeuge mit blauem Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn nähern, haben alle übrigen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen, d. h. es muss nicht zwingend angehalten werden, sondern wie gefordert, sind den Rettungsfahrzeugen die ungehinderte Durch- bzw. Weiterfahrt zu gewähren.

Vorfahrt missachtet
Beim Linksabbiegen auf der L1122/Empfertshausen beachtete ein Polo-Fahrer am 27.04., gegen 13.25 Uhr, einen vorfahrtsberechtigten Golf nicht und beide Fahrzeuge kollidierten. Dadurch wurde das Verursacherfahrzeug mit dem Heck gegen das hintere Rad eines dritten Pkw geschleudert. Der Gesamtschaden an den Fahrzeugen wird mit rund 7500 Euro angegeben.

Überholfehler
In der Meininger Straße Witzelroda kam es am 27.04., gegen 15.30 Uhr, zu einem Verkehrsunfall, an dem zwei Pkw beteiligt waren. Eine Opel-Fahrerin wollte in einem unübersichtlichen Bereich der B 19 einen Lkw überholen, plötzlich erkannte sie im Gegenverkehr einen weiteren Pkw und beide Fahrzeuge stießen zusammen. In der weiteren Folge wurde bei diesem Unfall eine Gartenmauer zerstört. Die Fahrerin des Verursacherfahrzeuges und der Beifahrer des geschädigten Pkw wurden leicht verletzt. Der Gesamtschaden beläuft sich auf ca. 12000 Euro.

Angeschnallt ?!
Bei Verkehrskontrollen durch die Polizei wurden verstärkt Verstöße gegen die Anschnallpflicht in Pkw festgestellt. Insbesondere betraf das Kinder, die im Fahrzeug der Eltern nicht ordnungsgemäß gesichert waren.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass Kinder, die im Pkw befördert werden, ordnungsgemäß durch geeignete Rückhaltesysteme zu sichern sind.
Die StVO schreibt vor, dass Kinder, die noch nicht 12 Jahre alt sind und unter 1,50 Meter Körpergröße, geeignete Kindersitze benutzen müssen. Verantwortlich hierfür ist immer der Fahrzeugführer.
Er muss bei festgestellten Verstößen auch mit dem entsprechenden Bußgeld rechnen. Die Verstöße werden mit mindestens 40 Euro Bußgeld und mit einen Punkt in Flensburg geahndet.
Wenn es um die Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr geht, wird die Polizei kein Auge zudrücken und solche Verstöße konsequent ahnden. Alle Fahrzeugführer werden aufgefordert, mitfahrende Kinder im Pkw ordnungsgemäß und gewissenhaft zu sichern.

Unfall beim Rückwärtsfahren
Beim Rückwärtsfahren auf der Zufahrtsstraße zum HAFU-Markt Bad Salzungen wurden drei Pkw in einen Verkehrsunfall verwickelt. Die Fahrzeugführer blieben dabei unverletzt. Der Gesamtschaden wird mit ca. 1000 Euro angegeben. Unfallzeit: 28.04., 10.15 Uhr.

Pkw beschädigt
Auf dem Parkplatz gegenüber der M&I-Fachklinik Bad Liebenstein:beschädigte am 28.04., gegen 15.30 Uhr, beim Wendevorgang ein Pkw-Fahrer einen parkenden Pkw. Der entstandene Blechschaden beläuft sich auf ca. 300 Euro.

Holzklau
Im Zeitraum vom 16.03. bis 22.03.09 entwendeten unbekannte Täter sechs Raummeter Industrieholz (2 m Länge) zwischen Tiefenort und Schergeshof. Die Polizei nimmt Hinweise, die zur Aufklärung der Straftat führen können, unter  03695-5510 entgegen.