Betrug mit Kartendaten

Gegenwärtig häufen sich bei den Polizeidienststellen in Eisenach und Gotha die Anzeigen wegen missbräuchlichen Benutzens von Scheckkartendaten (Betrug).
Bislang liegen schon ca. 40 Anzeigen vor, mit weiteren Anzeigeerstattern wird gerechnet.

Was ist passiert?
Im Zeitraum vom 12. und 13. Juli, also dem letzten Wochenende, haben bislang unbekannte Täter im Bereich der Geldautomaten der VR-Banken in Eisenach, Ruhla und Tabarz technische Geräte platziert, die einerseits die Kartendaten ausgelesen haben und andererseits die Eingabe der PIN aufnahmen.
Die Daten wurden dann offensichtlich in das Ausland transferiert um dort Geldauszahlungen zu erreichen.
In den bislang vorliegenden Fällen schwanken die abgehobenen Beträge, erreichen im Einzelfall aber sogar Höhen von über 5000 Euro.

Die Kriminalpolizeidienststellen in Eisenach und Gotha ermitteln in diesen Fällen.

Personen, die innerhalb des letzten Wochenendes an einem der betroffenen Automaten Geld abgehoben haben, werden gebeten, die Kontoverfügungen der letzten Tage zu prüfen und bei unrechtmäßigen Geldabhebungen die ihnen nächstgelegene Polizeidienststelle zur Erstattung der Anzeige aufzusuchen.
So schnell wie möglich ist aber zunächst die eigene Bank zu informieren und eine Sperrung der Karte zu veranlassen. Damit kann unter Umständen weiteren rechtswidrigen Geldabhebungen vorgebeugt werden.

Wie kann man sich schützen?
Sicher sind die technischen Möglichkeiten solcher Krimineller schon sehr ausgefeilt und mitunter fallen die Geräte einem unkundigen Betrachter kaum auf. Wenn man allerdings bei seinem eigenen Kreditinstitut des Öfteren Geld abhebt, wird man vielleicht doch eine Veränderung an der äußeren Erscheinung des Automaten oder des Raumes, in dem der Automat steht oder an dessen Eingangsbereich bemerken.
Oder man sieht, dass sich im Umfeld der Bank oder des Automaten verdächtig wirkende Personen bewegen oder betätigen.
In solchen Fällen sollte man sich besser genauer umschauen, nach weiteren Auffälligkeiten suchen und im Zweifelsfalle einen Mitarbeiter der Bank befragen und möglichst schnell die Polizei informieren.

«Wie immer und überall gilt es, die Eingabe der PIN vor unberechtigten Blicken (in der Nähe stehenden Personen) oder Bildaufnahmen (verdeckt angebrachte Kameras) zu schützen, stellen Sie sich hierzu möglichst dicht an den Automaten und verdecken Sie nach Möglichkeit mit der zweiten Hand das Tastenfeld.
Ihre Kontoumsätze sollten Sie auch regelmäßig prüfen und bei – von Ihnen nicht autorisierten Verfügungen – umgehend mit Ihrer Bank Kontakt aufnehmen. Hier können Sie auch eine Kartensperrung vornehmen lassen», so die Polizei.

Die Kreditinstitute verfügen über Notrufnummern um Kartensperrungen auch außerhalb der Öffnungszeiten oder auch aus dem Ausland vornehmen zu können. Diese sind bei der Bank zu erfragen und diese sollten mitgeführt werden. Für die Sperrverfügung sollte man allerdings auch die Bankleitzahl und Kontonummer parat haben.
Die Polizeidienststellen verfügen aber in der Regel auch über Verzeichnisse der Sperrnotrufnummern.
Einen kostenfreien zentralen Sperrnotruf erreichen Sie unter: 116116