Bundesweite Schwerpunktprüfung in Gastronomiebetrieben

Rund 1500 Zöllnerinnen und Zöllner kontrollierten in der 21. Kalenderwoche 2011 bundesweit Gastronomiebetriebe. 117 Bedienstete der örtlichen Gewerbe- und Ordnungsämter (Lebensmittelüberwachung) waren an den Prüfungen beteiligt.

Bei 1322 der insgesamt geprüften 4528 Unternehmen, also rund 30 Prozent, stellten die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls Anhaltspunkte auf Gesetzesverstöße fest, denen nun weiter nachgegangen wird.

Im Rahmen der Schwerpunktprüfung überprüften die Beamten bundesweit 16792 Personen. Dabei ergaben sich 1104 Hinweise auf Rechtsverstöße (rund sieben Prozent der Fälle).

Bei den Verstößen handelt es sich im Wesentlichen um Fälle von
– Leistungsbetrug
– Scheinselbständigkeit
– Meldepflichtverletzung nach dem Sozialgesetzbuch
– Verstoß gegen die (branchenspezifische) Mitführungspflicht des
Personalausweises
– arbeitsgenehmigungsrechtliche Verstöße

Im Aktionszeitraum wurden bereits 140 Straf- und 775 Bußgeldverfahren eingeleitet. 39 Personen wurden wegen Verdacht des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen.

Ergebnisse des Hauptzollamtes Erfurt in Thüringen und Westsachsen
– Auffälligkeiten der Gastronomiebetriebe liegen im bundesweiten Trend –

In Thüringen und Westsachsen prüften in diesem Zeitraum insgesamt 43 Zöllnerinnen und Zöllner 322 Gastronomiebetriebe (201 in Thüringen und 121 in Westsachsen) und führten 1103 Personenbefragungen (711 in Thüringen und 392 in Westsachsen) in diesen Betrieben nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch.
In 95 Gastronomiebetrieben (70 in Thüringen und 25 in Westsachsen) stellten die Beamten Hinweise auf Gesetzesverstöße fest. Dabei kamen in 70 Fällen (46 in Thüringen und 24 in Westsachsen) die Arbeitgeber ihrer Meldepflicht nach dem SGB IV nicht nach. Derartige Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 25000 Euro geahndet werden.
Bei den Personenbefragungen gab es 31 Hinweise zu Leistungsbetrug (7 in Thüringen und 24 in Westsachsen). Derartige Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Im Ergebnis der Kontrollen leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner in Thüringen gegen einen Arbeitnehmer und gegen 11 Arbeitgeber Bußgeldverfahren ein.
In Westsachsen kam es zu einer Strafanzeige gegen einen Arbeitgeber.
Wegen des Verdachts des illegalen Aufenthaltes wurden in Westsachsen zwei Strafverfahren eingeleitet. Hier kam es zu zwei Festnahmen. Im Raum Plauen wollte sich ein türkischer Staatsangehöriger, der in einer Dönerverkaufseinrichtung arbeitete, durch Flucht der Kontrolle entziehen. Nach der Identitätsfeststellung stellte sich heraus, dass diese Person seit 2004 wegen illegalen Aufenthaltes gesucht wird. Die weitere Bearbeitung übernahm die Landespolizei Sachsen.