Der Schein trügt

Bei einer Baustellenkontrolle in Altenburg stellten Zöllner des Hauptzollamtes Erfurt am 30. September sechs polnische Trockenbauer ohne Arbeitserlaubnis fest.
Es besteht der Verdacht, dass die Trockenbauer auf der Baustelle als sogenannte Scheinselbständige tätig waren.

Einer von Ihnen war im Besitz einer Gewerbeanmeldung und gab an als Subunternehmer tätig zu sein. Auf Befragen der Zöllner konnte er jedoch keine Angaben zu seinem Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland machen.
Die anderen fünf Trockenbauer sollten ihre Gewerbeanmeldungen laut eigenen Angaben erst in den nächsten Tagen erhalten.

Für ihre Arbeit als selbständige Unternehmer sollten sie 5 Euro pro Stunde erhalten. Der gesetzliche Mindestlohn in der Baubranche beträgt seit dem 1. September dieses Jahres 9,50 Euro/Stunde.

Gegen die polnischen Trockenbauer wurde ein Bußgeldverfahren wegen des Verdachts des Arbeitens ohne Arbeitserlaubnis eingeleitet. Dieses kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.

Die Beschäftigung eines Ausländers ohne erforderliche Erlaubnis kann für den Arbeitgeber eine Geldbuße bis zu 500000 Euro nach sich ziehen.

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