Der Zoll – Produktpiraterie im Visier

Im Bezirk des Hauptzollamtes Erfurt (Thüringen und Westsachsen) stellten Zöllnerinnen und Zöllner im Jahr 2010 bei ihren Kontrollen in 120 Fällen rund 57500 Stück gefälschte Waren sicher. Bei den sichergestellten Gegenständen handelte es sich um verschiedene Waren, wie Bekleidung, Schuhe oder auch Computerzubehör.

Ernste Bedrohung für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger
Nach wie vor ist Marken- und Produktpiraterie für deutsche Unternehmen, aber auch für Bürgerinnen und Bürger, eine ernste Bedrohung. So stellte der Zoll z. B. schon gefälschte Bremsscheiben und -beläge für Kraftfahrzeuge, Kettensägen oder Medikamente sicher.

Im vergangenen Jahr hat der Zoll mehr als 2,4 Millionen gefälschte Waren im Wert von annähernd 96 Mio. Euro an den Grenzen gestoppt. Die Volksrepublik China bzw. Hong Kong waren dabei mit über 80 Prozent der angehaltenen Warenmenge wieder Hauptquelle gefälschter Waren. Einen Sonderfaktor stellte im vergangenen Jahr die Fußball-WM im Südafrika dar. Über das Internet vor allem in Thailand bestellte Fanartikel zogen einen allgemeinen Anstieg der Fälle im Postverkehr von über 170 Prozent nach sich. Obwohl auf Thailand ein Anteil von 47,3 Prozent der aufgegriffenen Sendungen fiel, hatten diese Kleinsendungen im Vergleich zur gesamten sichergestellten Warenmenge eine untergeordnete Bedeutung.

Die detaillierte Jahresstatistik 2010 liegt an und ist auch unter www.zoll.de abrufbar.

Vorsicht im Urlaub und im Internet
Von der Markenuhr über die Designerhandtasche bis hin zur Luxussonnenbrille: Urlauber in Einkaufslaune bekommen gerade im Ausland oft angebliche Markenprodukte zu verdächtig niedrigen Preisen angeboten. Aber Vorsicht! Viele Schnäppchen entpuppen sich schnell als billige Fälschung. Aus dem scheinbar günstigen Urlaubssouvenir wird dann eine enttäuschende Nachbildung, die ihr Geld nicht wert ist. Manch ein vermeintliches Schnäppchen kann sogar die eigene Gesundheit gefährden.
Auch außerhalb des Urlaubs können dank des riesigen Warenangebots im Internet gefälschte Produkte schnell per Post nach Hause gelangen. Die virtuellen Märkte bieten günstige Ware aus aller Welt, die rund um die Uhr nur einen kurzen Klick entfernt ist. Doch genauso wie auf realen Marktplätzen gibt es auch im Internethandel schwarze Schafe. Das Luxusprodukt aus Übersee, das zunächst so günstig erscheint, kann sehr schnell seinen Glanz verlieren. Nämlich dann, wenn es sich um eine Fälschung handelt. Der Zoll beschlagnahmt dann die als geschäftlich eingeführte Ware. Möglich sind auch Schadensersatzforderungen des Originalherstellers. Deshalb rät der Zoll gerade auf virtuellen Marktplätzen zu gesundem Misstrauen. Klicken Sie im Zweifel lieber einmal mehr, um einen vertrauenswürdigen Anbieter zu finden.

Der Zoll – Strategischer Partner für Wirtschaft und Industrie
Rechte geistigen Eigentums (z. B. Marken, Geschmacksmuster, Patente) sind heute ein entscheidender Bestandteil des immateriellen Vermögens eines Unternehmens, um im globalen Wettbewerb bestehen zu können. Rechten geistigen Eigentums liegen Ideen zugrunde. Nur wer gute Ideen hat und in Forschung und Entwicklung investiert, kann sich von der breiten Masse abheben und das Interesse von Kunden wecken. Gute Ideen rufen aber auch eine Vielzahl von Nachahmern und Trittbrettfahrern hervor, die ebenfalls vom wirtschaftlichen Erfolg profitieren wollen. Die OECD schätzt den weltweit jährlich durch Plagiate verursachten Schaden auf über 250 Mrd. US-Dollar. Der Zoll steht den Unternehmen im Kampf gegen die illegalen Nachahmer als starker Partner zur Seite. Inhaber von gewerblichen Schutzrechten können bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz in München das Tätigwerden der Zollbehörden beantragen. Der Rechtsinhaber übermittelt alle relevanten Daten zu den Originalprodukten. Nach Bewilligung des Antrags können sämtliche Zollstellen in Deutschland elektronisch auf diese Informationen zugreifen und Originalwaren von Mogelpackungen unterscheiden. Hat eine Zollstelle anhand der vorliegenden Informationen den Verdacht, dass Waren gefälscht sind, wird sie aktiv. Sie hält die Waren an und informiert den Inhaber des möglicherweise verletzten Schutzrechts. Dieser hat dann die Möglichkeit, seine Rechte zivilrechtlich geltend zu machen oder – unter bestimmten Voraussetzungen – die Waren im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens vernichten zu lassen. Damit kann er verhindern, dass Fälschungen auf den europäischen Markt gelangen.
Im Jahr 2010 arbeiteten 584 Inhaber gewerblicher Schutzrechte mit der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz zusammen. Die in diesem Jahr aufgegriffenen Waren haben die Schutzrechte von 297 Rechtsinhabern verletzt.

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