Erhöhte Anforderungen an die Kraftfahrer im Winter

Der Übergang in die kalte Jahreszeit stellt an die Verkehrsteilnehmer höhere Anforderungen. Aufmerksamkeit, Rücksichtnahme sowie Verantwortungsbewusstsein für sich selbst wie für andere sind unter herbstlichen und winterlichen Bedingungen besonders wichtig.

Die Witterungseinflüsse von Herbst und Winter werden von Kraftfahrern nicht selten unterschätzt. Dies zeigen die Verkehrsunfälle der vergangenen Jahre. Zu geringer Abstand gegenüber dem vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer sowie unangepasste bzw. überhöhte Geschwindigkeit bilden dabei die Hauptunfallursachen. Auf regennassen, mit Laub bedeckten oder durch Erntearbeiten verschmutzten Fahrbahnen verlängern sich die Bremswege.
Trübe Witterung, Nebel und Niederschläge schränken die Sichtverhältnisse ein. Das Herbst- und Winterwetter stellt an das Fahrverhalten der Kraftfahrer generell erhöhte Anforderungen.

Um schweren Verkehrsunfällen vorzubeugen und das damit verbundene menschliche Leid ebenso wie materielle Schäden möglichst zu vermeiden gibt das Thüringer Innenministerium folgende Hinweise zum angepassten Verhalten von Verkehrsteilnehmern in der kalten Jahreszeit:

– Anpassung des eigenen Geschwindigkeitsverhaltens und des Abstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug entsprechend der jeweilig vorherrschenden Straßen- und Sichtverhältnisse nach der Faustregel: «Je geringer die Sicht und je schlechter die Straßenverhältnisse, desto geringer das Tempo».

– Bei Nebel und starkem Schneefall ist die Fahrgeschwindigkeit zu verringern und die Beleuchtung mit Nebelscheinwerfer und -schlussleuchte einzuschalten. Die Nebelschlussleuchte ist nur in Betrieb zu nehmen, wenn die Sicht weniger als 50 m (Abstand zwischen 2 Leitpfosten) beträgt.

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– Bei eingeschränkten Sichtverhältnissen und glatten Fahrbahnen sollte die akustische Wahrnehmung durch (geringfügige) Öffnung der Seitenscheiben verbessert werden. Bei Pannen nach Möglichkeit nicht mit dem Fahrzeug auf der Fahrbahn stehen bleiben. Die Pannenstelle unverzüglich mit Warnblinkanlage und Warndreieck sichern.

– Das Fahren mit Winterreifen sollte zur Grundregel werden. Schon bei Temperaturen unter 7 Grad Celsius fahren Sie mit Sommerreifen nicht mehr sicher. Außerdem kann Ihnen nach einem Unfall zumindest eine Teilschuld zuerkannt werden, wenn Sie mit Sommerreifen gefahren sind.

– Fahrzeug und Fahrerscheiben sind komplett von Schnee und Eis zu befreien. Für eine freie Sicht reicht es nicht aus, in der verschneiten und/oder vereisten Frontscheibe einen begrenzten Sehschlitz zu schaffen. Haben Sie durch Schnee oder Vereisung keine freie Sicht und es kommt zum Unfall, müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen zumindest eine Teilschuld zuerkannt wird.

– Schnee und Eis können die Lesbarkeit der Verkehrszeichen erschweren. Daher ist eine erhöhte Aufmerksamkeit geboten.

– Moderne Sicherheitseinrichtungen an Fahrzeugen wie ABS, ESP usw. können Fahrfehler nur bedingt ausgleichen. Entscheidend ist deshalb stets die verantwortungsbewusste und vorausschauende Fahrweise des Fahrzeugführers.
– Unterschätzen Sie in dieser Jahreszeit nicht die Blendwirkung der tief stehenden Sonne.

In der lichtarmen Jahreszeit kommt es verstärkt zu so genannten «Dunkelheitsunfällen». Dabei besteht das Problem nicht nur im eingeschränkten eigenen Sichtfeld der Verkehrsteilnehmer, sondern gerade auch hinsichtlich der eingeschränkten optischen Wahrnehmbarkeit von Verkehrsteilnehmern untereinander.
Insbesondere Fußgänger und Radfahrer sind bei Dunkelheit gefährdet. Deshalb ist für eine intakte Fahrzeugbeleuchtung zu sorgen und das Fahrlicht rechtzeitig, d.h. schon bei Einsetzen der Dämmerung einzuschalten. Zudem ist immer auf Sichtweite zu fahren und ein gebührender Abstand einzuhalten.
Fußgänger, insbesondere Kinder, aber auch Radfahrer sollten zwecks besseren Wahrgenommenwerdens helle und möglichst reflektierende Kleidung tragen.

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