Ermittlungen des Zolls erfolgreich abgeschlossen

Unter Leitung der Staatsanwaltschaft Chemnitz überführten Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Erfurt einen 43-jährigen Geschäftsführer eines Dienstleistungsunternehmens aus dem Raum Chemnitz der Schwarzarbeit.

Nach umfangreichen Ermittlungen sah es das Amtsgericht Chemnitz als erwiesen an, dass der Unternehmer über mehrere Jahre hinweg für seine Beschäftigten keine Sozialversicherungsbeiträge an die zuständige Einzugsstelle abführte.
Den Sozialkassen entstand somit ein Schaden in Höhe von insgesamt 260000 Euro.

Im Juli 2011 verurteilte das Amtsgericht Chemnitz den Unternehmer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 5400 Euro. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Außerdem wird derzeit noch gegen 5 Arbeitnehmer, die in der Firma als sogenannte Scheinselbständige tätig waren, wegen des Verdachts des Betruges ermittelt. In diesen Verfahren hat der zuständige Sozialversicherungsträger bereits Rückforderungsbescheide in Höhe von insgesamt 16300 Euro gestellt.

Scheinselbständigkeit schädigt die Allgemeinheit und die Betroffenen selbst. Die angeblich «Selbständigen» verlieren jeglichen Sozialversicherungsschutz, weil keine Beiträge der Beschäftigten zur Sozialversicherung oder zur Bundesanstalt für Arbeit abgeführt werden.

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