Gebäudereinigungsgewerbe in Thüringen und Westsachsen geprüft

In der 23. Kalenderwoche konzentrierten sich die Kontrollen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz im Bezirk des Hauptzollamtes Erfurt auf das Gebäudereinigungsgewerbe.

In Thüringen und Westsachsen prüften die Zöllnerinnen und Zöllner 165 Firmen (80 in Thüringen und 85 in Westsachsen) und befragten 754 Arbeitnehmer/innen (547 in Thüringen und 207 in Westsachsen) nach ihren tatsächlichen Einkommen und Arbeitsbedingungen. Bei rund 25 % der geprüften Firmen wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt.
In 12 Fällen (10 in Thüringen und 2 in Westsachsen) besteht der Verdacht, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn von 7 Euro nicht gezahlt haben.
11 Mal (6 in Thüringen und 5 in Westsachsen) kamen die Arbeitgeber ihrer Sofortmeldepflicht an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung nicht nach.
In weiteren 16 Fällen (7 in Thüringen und 9 in Westsachsen) gab es Hinweise, dass Arbeitgeber weitere tarifliche Arbeitsbedingungen im Gebäudereinigungsgewerbe nicht eingehalten haben. Hierzu zählen die Urlaubsdauer, Urlaubsentgelt und Überstundenzuschläge.
29 Anhaltspunkte auf mögliche Rechtsverstöße erhielten die Zöllnerinnen und Zöllner auf Grund der 754 Personenbefragungen (rund 4 %). Bei insgesamt 16 Arbeitnehmer(n)/innen (7 in Thüringen und 9 in Westsachsen) besteht der Verdacht des Leistungsmissbrauchs.
Die betroffenen Firmen und Personen müssen nun mit einer Anzeige rechnen.

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