Haftbefehl gegen tatverdächtigen Brandstifter aufgehoben

Auf die Beschwerde des 41-jährigen Beschuldigten hob das Landgericht Meiningen am 29.08.2013 den am 27.08.2013 verkündeten Haftbefehl des Amtsgerichts Meiningen auf und verfügte die Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft.

Nach der Bewertung des Landgerichts ist der für den Erlass eines Haftbefehls erforderliche dringende Tatverdacht derzeit nicht gegeben.

Die Staatsanwaltschaft Meiningen prüft Rechtsmittel gegen die landgerichtliche Entscheidung.

Anzeige
Anzeige