Medieninformation zum Grubenunglück in Unterbreizbach

Im Zusammenhang mit dem Tod dreier Bergleute im Alter von 24, 50 und 56 Jahren bei der Durchführung einer Sprengung am 01.10.2013 gegen 13.20 Uhr in der Kaligrube Unterbreizbach hat die Staatsanwaltschaft Meiningen ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Hierbei wird u. a. untersucht, ob möglicherweise ein Verschulden Dritter an dem Unglücksfall vorliegt. Zwei Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Meiningen waren bereits am Abend des Unglückstages vor Ort, um die erforderlichen Untersuchungen mit Vertretern des Bergamtes und der Kriminalpolizeiinspektion Suhl abzusprechen. Die Ermittlungen stehen noch am Anfang. Die Obduktion der Opfer wurde angeordnet. Eine Untersuchung in der Unglücksgrube ist aufgrund der noch bestehenden Gaskonzentration derzeit nicht möglich. Die Auswertung von Unterlagen und Zeugenvernehmungen dauern an.

Die im Rahmen des Todesermittlungsverfahrens durchgeführte Obduktion der Opfer ergab als Todesursache laut dem vorläufigen Obduktionsergebnis des rechtsmedizinischen Instituts Jena ein Ersticken durch CO²-Intoxikation.

Aus dem gegenwärtigen Ermittlungsstand ergeben sich derzeit keine Anhaltspunkte auf ein Verschulden Dritter an dem Tod der drei Bergleute.

Die weiteren Ermittlungen werden in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Bergamt und der Kriminalpolizeiinspektion Suhl mit Hochdruck geführt. Eine Untersuchung sowohl des Explosionsorts wie auch des Unfallorts ist derzeit noch immer nicht möglich. Wann eine Untersuchung des Unglücksortes erfolgen kann, ist noch nicht absehbar. Die Auswertung bereits sichergestellter Unterlagen wird noch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.

Mit weiteren Erkenntnissen ist deshalb in den nächsten Tagen nicht zu rechnen.

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