Mutter lässt ihre 2-jährige Tochter allein

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Verletzung der Fürsorgepflicht, Betäubungsmittel, Diebstahl

Am Samstagnachmittag erhielt die Polizei Kenntnis von einem Kleinkind, welches in einer Gartenlaube in einer Eisenacher Kleingartenanlage schlafe. Die Mutter sei einige Zeit zuvor mit dem Fahrrad davongefahren. Die unmittelbar zum Einsatz gebrachten Polizeibeamten konnten die Gartenlaube ausfindig machen und fanden dort ein schreiendes Mädchen vor. Das Gartenhäuschen war verschlossen, so dass sich die Beamten mit einer Axt Zutritt verschaffen mussten, um sich dem 2-jährigen Mädchen annehmen zu können. Zwischenzeitlich kehrte auch die Kindesmutter zurück.

Da es in der Gartenlaube sehr kalt war, wurde das Mädchen zunächst in ein Eisenacher Krankenhaus verbracht. Die Gartenlaube machte einen verwahrlosten und hygienisch äußerst bedenklichen Eindruck. Es gab kein fließendes Wasser, Essenreste standen herum und die Schlafstätte des kleinen Mädchens war verdreckt. Ferner ergaben sich Hinweise, dass in dieser Gartenlaube Drogen konsumiert worden sind. Daraufhin wurde das kleine Mädchen nach Abschluss der medizinischen Versorgung in die Obhut ihrer Großmutter gegeben.

Das Jugendamt wurde informiert. Des weiteren konnten bei der Kindesmutter neue Kleidungsstücke aufgefunden werden, für welche sie keinen Eigentumsnachweis vorlegen konnte. Auch diesbezüglich wird sich die Kindesmutter wegen des Verdachtes des Diebstahles verantworten müssen.

(ots)

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