Neues Gerät und neue Gesetzlichkeiten

Bei der Polizeiinspektion Eisenach kommt seit einiger Zeit ein neues Gerät zur Bestimmung des Alkohols zum Einsatz. Das hochwertige Messgerät ist mobil einsetzbar, erleichtert des Beamten die Arbeit und spart Zeit ein. Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten kommt das Gerät zum Einsatz.
Eine Blutentnahme entfällt. Die Werte der Messung haben jetzt vor dem Gericht Bestand. Am 21. April 2001 fasste der Bundesgerichtshof dazu ein Grundsatzurteil. Im Messergebnis sind schon die Toleranzen eingerechnet.
Eingesetzt wird es von den Polizisten bei den verstärkten Kontrollen zum Alkoholmissbrauch.
Damit soll das Programm des Thüringer Innenministeriums gegen Alkoholmissbrauch unterstützt werden.
In der Statistik zu Verkehrsdelikten der PI Eisenach gab es viele Unfälle, die unter Alkoholeinwirkung zurück zu führen sind.

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