Tipps der Polizei zum Jahreswechsel

Damit es am Neujahrsmorgen nicht zu einem bösen Erwachen kommt, rät die Polizei Folgendes:

Schützen Sie ihr Eigentum vor Beschädigungen!
So sollte man seinen Pkw weit genug vom Böller-Trubel abstellen oder möglichst die Garage nutzen.
Außerdem ist es ratsam, die Fenster in der Silvesternacht geschlossen zu halten. Es kommt immer wieder vor, dass so genannte «Blindgänger» in die Wohnung gelangen und dadurch Brände verursachen.

Besondere Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern!
In Kinderhände gehören keine Knaller, Böller und Raketen der Klassen II und T1. Feuerwerkskörper der Klasse I sollten Kinder nur im Beisein von Erwachsenen zünden.
Feuerwerkskörper der Klassen II und T1 dürfen nur in der Zeit vom 31.12., 16 Uhr bis zum 01.01, 8 Uhr verwendet werden.
Die Polizei warnt zudem noch vor selbstgebastelten Feuerwerkskörpern und Produkten, die aus Nachbarländern oder Asien kommen. In Deutschland sind zugelassene Feuerwerkskörper mit dem Prüfzeichen BAM versehen.
Um Verletzungen zu vermeiden, sollten unbedingt die Gebrauchsanweisungen auf den Verpackungen beachtet werden.

Verstoß gegen das Waffengesetz!
Eines Waffenscheines bedarf es, wer Raketen mit einer Schreckschusswaffe zünden will. Wer dies missachtet, muss mit einer Anzeige rechnen.

Nur nüchtern am Steuer!
Auch an Silvester ist Alkohol im Straßenverkehr absolut tabu!
In diesem Jahr finden hierzu wieder verstärkte Kontrollen durch die Polizei statt.

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