Tochter bewahrt Vater vor finanziellem Schaden

Am Nachmittag des 16.05.2017 informierte eine 57-Jährige aus Zella-Mehlis die Suhler Polizei, dass ihr 80 Jahre alter Vater auf dem Weg zur Bank sei, um eine höhere Summe Bargeld abzuheben. Dem Senior war am Vormittag vor seinem Wohnhaus von zwei Männern, welche mit einem in Mönchengladbach zugelassenen weißen VW-Transporter vorgefahren waren, angesprochen worden. Sie boten dem Mann an, die Fassade seines Wohnhauses professionell zu reinigen und diese anschließend zu versiegeln. Obwohl die Vergütung ihrer Reinigungsleistung noch nicht exakt geregelt war, willigte der Senior ein und die Männer begannen mit den Arbeiten am Haus.

Hierzu nutzten sie Hochdruckreiniger sowie Chemikalien, welche sie im Transporter mitbrachten. Nach 3 Stunden waren etwa 11 Quadratmeter Fassade gereinigt und mit einer nach Chlor riechenden Flüssigkeit überstrichen. Die beiden „Experten“ aus Nordrhein-Westfalen waren nun der Meinung, dass sie ihren Auftrag erfüllt hätten, stellten die Arbeiten ein und verlangten von dem Mann 3.000 Euro. Da der 80-Jährige nicht so viel Geld im Haus hatte, holte er sein Sparbuch und begab sich zu seiner Bank. Hierbei begleiteten ihn die Fremden vom Wohnhaus in Zella-Mehlis nach Suhl. Zum Glück telefonierte er zwischenzeitlich mit seiner Tochter. Als der Senior in der Bankfiliale in Suhl ankam, warteten bereits zwei Polizeibeamte im Schalterraum. Sie befragten ihn zum Sachverhalt und rieten dem Mann, vorerst kein Geld abzuheben.

Anschließend führte der Zella-Mehliser die Beamten zu den beiden in ihrem Transporter in der Nähe der Bank wartenden Männer aus NRW. Da der Verdacht eines versuchten Betrugs im Raum stand, mussten beide ihre Personalien angeben und ihre Forderungen begründen. Nachdem sie ihre Angaben gemacht hatten und den Beamten zudem gültige Reisegewerbescheine vorlegten, wurde vereinbart, dass dem Zella-Mehliser per Post eine Rechnung unter exakter Auflistung aller erbrachten Leistungen zugehen soll. Bis zum Eingang dieser Rechnung wird er sich über ortsübliche Kosten für vergleichbare Leistungen erkundigen.

Die Polizei rät bei jeglichen Geschäften an der Haustür zur Vorsicht. Oftmals entpuppen sich hier getätigte „Schnäppchen“ im Nachhinein als überteuert. Gerade bei Handwerkerleistungen sollten schon im Hinblick auf Gewährleistungsansprüche regionale Handwerksbetriebe angefragt werden.