Verstoß gegen das Waffengesetz

Am Donnerstag, dem 27.11.2003, fiel Polizeibeamten in Bad Salzungen gegen 12.30 Uhr ein PKW auf, welchen sie einer Kontrolle unterzogen. Bei Überprüfung des Fahrzeuges und der Fahrzeuginsassen fanden die Beamten in dem PKW einen Schlagring und eine Schreckschusspistole vor.
Die Pistole wurde durch den 20-jährigen Fahrzeugführer mitgeführt.
Für das Führen dieser Waffe benötigt man nach dem Waffengesetz einen sogenannten „kleinen Waffenschein“. Diesen konnte der Fahrzeugführer nicht vorweisen.
Ein 18-jähriger Beifahrer hatte den Schlagring im Fahrzeug bei sich. Nach dem Waffengesetz handelt es sich bei dem Schlagring um einen verbotenen Gegenstand.
Die Sachen wurden von der Polizei eingezogen.
Die beiden jungen Männer werden sich wegen Verstoß gegen das Waffengesetz zu verantworten haben.

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