Zoll: Bundesweite Schwerpunktprüfung in der Baubranche

Rund 2100 Zöllnerinnen und Zöllner kontrollierten in der 20. Kalenderwoche bundesweit in der Baubranche. Ihr besonderes Augenmerk galt den im Trockenbau tätigen Unternehmen und Beschäftigten.
Bei der Aktion überprüften die Beamtinnen und Beamten 20557 Personen von insgesamt 8087 Unternehmen vor Ort.
Unmittelbar nach den Prüfungen wurden bereits 355 Bußgeld- bzw. 61 Strafverfahren gegen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingeleitet und 12 Personen festgenommen.

Darüber hinaus geht die Zollverwaltung derzeit weiteren 1135 Anhaltspunkten auf Unregelmäßigkeiten bei Unternehmen und 1308 Hinweisen auf Rechtsverstöße bei Arbeitnehmern nach.
Davon bestehen in 602 Fällen Anhaltspunkte für Scheinselbständigkeit, in 361 Fällen liegen Hinweise auf Leistungsmissbrauch vor.

475 der geprüften Unternehmen haben ersten Erkenntnissen zufolge den gesetzlichen Mindestlohn unterschritten. Im Bauhauptgewerbe beläuft sich dieser derzeit auf 10,70 € (für den Bereich der alten Bundesländer) bzw. 9,00 € (Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen).
Ab dem 1. September 2009 wird der Mindestlohn Ost im ersten Schritt auf 9,25 € angehoben. In zwei weiteren Schritten erhöht sich der Mindestlohn Ost bis 2011 auf 9,75 Euro. Der Mindestlohn West wird im ersten Schritt ab 1. September 2009 auf 10,80 Euro angehoben. Bis 2011 erhöht sich der Mindestlohn West in zwei weiteren Schritten auf 11,00 Euro.

Hinweise auf Unregelmäßigkeiten im Hinblick auf Meldepflichtverletzungen nach SGB IV ergaben sich bei 448 Arbeitgebern.

Ergebnisse der Überprüfungen im Bezirk des Hauptzollamtes Erfurt
Bei dieser bundesweiten Schwerpunktprüfung kontrollierten im Bezirk des Hauptzollamtes Erfurt rund 120 Zöllner 714 Unternehmen und befragten 1700 Personen zum Beispiel zu ihren Arbeitgebern, seit wann sie dort beschäftigt sind, zu ihrer Entlohnung und zu ihrer Sozialversicherung.
In 81 Fällen gab es Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei Unternehmen. Dabei versäumten es die Unternehmen in 44 Fällen, ihre Arbeitnehmer mit Arbeitsbeginn beim zuständigen Sozialversicherungsträger gemäß SGB IV anzumelden. In 38 Fällen gab es Hinweise darauf, dass sie nicht den entsprechenden Mindestlohn bezahlt haben.
Bei den überprüften Arbeitnehmern gab es 27 Hinweise auf Leistungsmissbrauch.
Leistungsmissbrauch liegt dann vor, wenn zum Beispiel ein Arbeitsloser, Sozialhilfeempfänger oder Krankengeldbezieher ein Einkommen durch Erwerbstätigkeit erzielt, ohne die Arbeitsaufnahme der Agentur für Arbeit, der ARGE, dem Sozialamt, der Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Jeder, der vorsätzlich gegen die Mitteilungspflicht verstößt und dadurch ungerechtfertigt Leistungen bezieht, begeht Betrug.

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