Achtung: Gefährlicher Riese im Wartburgkreis
Umweltamt: Kontakt vermeiden, Bekämpfung schwierig

Gemeint ist keine Märchenfigur und auch kein Phantom, sondern der aus dem Kaukasus stammende und mittlerweile auch im Wartburgkreis vorkommende Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum), auch Herkulesstaude genannt. Es wächst im Kaukasus an Waldrändern und Bächen in Gebieten über 2300 m Meereshöhe, die hohe bis sehr hohe Niederschläge aufweisen. Das erklärt sein hiesiges bevorzugtes Vorkommen in Gewässernähe, an Gewässerufern sowie in feuchten Mulden und Senken. Mit seiner enormen Größe von 2 bis 5 m Höhe und den bis zu 50 cm breiten Dolden kann er zwischen 10000 und mehr als 50000 wasser- und windverbreiteten Samen pro Pflanze produzieren, die im Boden bis zu 7 Jahre überdauern können. Die Herkulesstaude macht ihrem Namen alle Ehre: Sie ist enorm konkurrenzstark und ausbreitungsfähig. Dadurch kann sie heimische Arten unterdrücken und verdrängen. Was sie aber besonders unangenehm und bei unsachgemäßem Umgang auch gefährlich macht, sind die im Pflanzensaft und in allen Pflanzenteilen enthaltenen Furocumarine. Bei Hautkontakt kann das zu starken allergischen Reaktionen und besonders in Verbindung mit Sonneneinstrahlung zu schweren, verbrennungsartigen Verletzungen führen. Die Symptome, gerötete Hautstellen, Hautentzündungen und starke Blasenbildung, treten nicht sofort, sondern erst nach 1 bis 2 Tagen auf. Besonders Kindern sollte die Pflanze gezeigt und darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie nicht berührt werden darf.

Die Bekämpfung von Massenbeständen ist wegen des großen Vermehrungspotentials und des Aufwands bei schwierigen Geländeverhältnissen unrealistisch. Dagegen sollten Neuansiedlungen und kleinere Pflanzengruppen nach Möglichkeit immer bekämpft werden. Dabei ist auf jeden Fall Schutzkleidung zu tragen, so dass der Körper und insbesondere Hände und Gesicht vor Pflanzenspritzern geschützt sind! Bei Hautkontakt sollte mit Wasser gespült werden. Bekämpfungen dürfen nicht bei Sonnenschein, sondern nur bei bedecktem Himmel oder am Abend durchgeführt werden. Die Arbeitsgeräte sind nach Gebrauch zu reinigen, damit Pflanzensäfte und anhaftende Samen entfernt werden, um Verletzungen und neue Ausbreitungsherde durch verschleppte Samen zu vermeiden.

Am wirksamsten kann die Pflanze durch Ausgraben im April oder Mai bekämpft werden, wenn das Wachstum gerade beginnt. Dabei muss die Wurzel in einer Bodentiefe von mindestens 15 Zentimeter abgestochen und anschließend zum Vertrocknen in die Sonne gelegt werden. Eine spätere Bekämpfung ab Juni/Juli muss vor dem Reifen und Ausfallen der Samen erfolgen, indem zunächst die Blütendolden abgeschnitten werden. Anschließend werden die Stiele abgeschnitten oder gemäht. Verbleiben die Stängel an der Dolde, fördert das das Nachreifen noch grüner Samen! Das Abfallen der Samen ist zu vermeiden, da sich sonst neue Keimlinge bilden. Eine Kompostierung muss unterbleiben, da die Samen erst ab 70 °C abgetötet werden. Sicher ist das Trocknen der Dolden, die anschließend verbrannt werden müssen. Die Trocknung sollte auf befestigtem Boden oder einer Plane erfolgen, damit dort keine Samen keimen können.
Eine Bekämpfung durch Mahd ist nur erfolgreich, wenn sie im Abstand von jeweils 10 Tagen 5 bis 6 mal im Jahr wiederholt wird, da sich ansonsten in geringer Höhe (10 cm) bereits neue Blüten bilden können. Wegen des Samenpotentials im Boden muss zudem auch mehrere Jahre hintereinander gemäht werden.
Eine chemische Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus mit Pflanzenschutzmitteln unterliegt strengen rechtlichen Beschränkungen durch das Pflanzenschutzgesetz und das Thüringer Wassergesetz. Pflanzenschutzmittel dürfen im Uferbereich, einem bevorzugten Standort des Riesen-Bärenklaus, nicht angewendet werden. Als Uferbereich gilt die an das Gewässer angrenzende Fläche von der Böschungsoberkante: bei Werra, Hörsel, Nesse und Ulster, sog. Gewässer erster Ordnung, in einer Breite von zehn Metern, bei kleineren Gewässern (zweiter Ordnung) von fünf Metern.

Da die Bekämpfung technisches Gerät erfordert und relativ aufwendig ist, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit Land- und Forstwirten oder den Bauhöfen der Gemeinden, die zumeist über Technik verfügen. Grundsätzlich sollten die betroffenen Grundstückseigentümer und Flächenbewirtschafter in Eigeninitiative das Aufkommen und Ausbreiten des Riesen-Bärenklaus auf ihren Flächen verhindern. Der Anbau im eigenen Garten sollte auf jeden Fall unterbleiben!
Hinweise zum Vorkommen des Riesen-Bärenklaus mit genauer Lagebeschreibung bzw. -skizze, insbesondere in der Nähe von Kindergärten und Schulen, sammelt das Umweltamt, um ggf. erforderliche Maßnahmen zu koordinieren.
Umweltamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen, e-mail: umwelt@wartburgkeis.de, Tel.: 03695/616702.

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