Bildungs- und Teilhabepaket

Die Frist, um rückwirkend Zuschüsse aus dem »Bildungs- und Teilhabepaket” zu beantragen, wurde von der Bundesregierung bis zum 30. Juni verlängert. Das Paket ermöglicht Kindern von Hilfe-Empfängern, zusätzliche Leistungen zu bekommen. Dies betrifft Ausflüge und Fahrten, die Schülerbeförderung, die Lernförderung, das Mittagessen sowie Mitgliedsbeiträge für Vereine.

Wer noch bis zum 30. Juni einen entsprechenden Antrag stellt, kann die Leistungen rückwirkend zum 1. Januar bekommen.

Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben Bürgerinnen und Bürger für ihre Kinder, wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag gemäß Paragraph 6b des Bundeskindergeldgesetzes bekommen.

Zuständig für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets für die Stadt Eisenach ist das Sozialamt der Eisenacher Stadtverwaltung im Gebäude Markt 22. Ansprechpartner sind Oliver Koch (Telefon 03691/670-447) und Rosemarie Herget (03691/670-431).

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Finanziert werden können folgende Leistungen:
• Schulausflüge und Klassenfahrten
• Persönlicher Schulbedarf
• Ausflüge und Fahrten mit der Kindertageseinrichtung
• Schülerbeförderung
• Lernförderung (Nachhilfe) z.B. bei Gefährdung der Versetzung oder starkem Zurückbleiben. Dafür ist eine Bescheinigung der Schule erforderlich
• Mittagessen in Schulen und Kindereinrichtungen – dabei müssen die Eltern einen Eigenanteil von 1 Euro tragen
• Zuschüsse zu Mitgliedsbeiträgen für Sport- und Freizeitvereine, Musik- oder Kunstunterricht sowie zu angeleiteten kulturellen Aktivitäten und Freizeiten bis zu 10 Euro pro Monat

Grundsätzlich muss für alle Leistungen ein entsprechender Antrag gestellt werden. Die Förderung erfolgt bei Schulausflügen und Klassenfahrten, Kitaausflügen, der Lernförderung, dem Mittagessen und bei den Mitgliedsbeiträgen als Sachleistung – das Sozialamt rechnet also direkt mit dem jeweiligen Leistungsanbieter ab.

Und noch etwas ist zu beachten: Während Leistungsbezieher nach dem SGB II und dem SGB XII den Zuschuss für den persönlichen Schulbedarf ohne Antragstellung erhalten, müssen Wohngeldempfänger und Empfänger von Kinderzuschlag auch hierfür einen Antrag stellen.

Nur für den persönlichen Schulbedarf und für die Schülerbeförderung gibt es Bargeld bei Nachweis der obengenannten Voraussetzungen.

Die Stadtverwaltung bittet alle Berechtigten, zum Wohle ihrer Kindes diesen Leistungen zu beantragen und sich mit dem Sozialamt der Stadt Eisenach in Verbindung zu setzen.

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