Frauen verdienen in Eisenach 15,8 Prozent weniger als Männer

Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März 2014 fordert der Vorsitzende des
DGB Kreisverbandes Wartburgkreis/ Eisenach, Jürgen Putzke effektive Maßnahmen für
eine eigenständige Existenzsicherung von Frauen. «Gleiche Chancen für Männer und
Frauen sind lange nicht erreicht, auch wenn der Anteil der Frauen an den Erwerbstätigen
langsam steigt. Frauen arbeiten viel öfter in Teilzeit und Minijobs und seltener in
Führungspositionen als Männer. Bei Frauen, die in Eisenach sozialversicherungspflichtig
und in Vollzeit arbeiten, ist in 2012 der Medianlohn um 15,8 Prozent niedriger als bei
Männern, so Jürgen Putzke.
Viele Frauen erhalten trotz Vollzeitbeschäftigung keine existenzsichernden Löhne und
können damit auch keinen existenzsichernden Rentenanspruch erarbeiten. Viele von
ihnen sind gezwungen, auf Teilzeit- oder Minijobs auszuweichen, wenn sie Familie und
Beruf miteinander vereinbaren müssen. Besonders dramatisch zeigt sich die Situation für
Alleinerziehende.535 Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern waren im Juli
2013 in Eisenach auf Hartz VI Leistungen angewiesen.
Putzke weiter: «Trotz Erwerbstätigkeit müssen viele Frauen ergänzend Hartz IV
Leistungen beziehen. Fast jede dritte Frau, die Arbeitslosengeld II bezieht, ist gleichzeitig
sozialversicherungspflichtig beschäftigt, kann aber von ihrem Einkommen nicht leben.
Zum Stichtag Juli 2013 waren in Eisenach 1.776 Frauen auf Hartz IV angewiesen, obwohl
667 von ihnen erwerbstätig waren. Dazu kommt, dass ca. 37 Prozent der als arbeitslos
registrierten Frauen keinen Anspruch auf Leistungen haben, weil z. B. der Ehemann ein
Einkommen erzielt, welches über dem Sozialhilfesatz liegt.
Frauen wollen gute Arbeit und ein existenzsicherndes Einkommen ein Leben lang. Dazu
müssen aber Politiker den warmen Worten und Versprechungen endlich Daten folgen
lassen. Dazu gehört neben einem gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 pro
Stunde, die Abschaffung der Minijobs und damit Sozialversicherungspflicht ab der ersten
Arbeitsstunde, ein Rechtsanspruch auf Rückkehr von Teilzeit auf einen Vollzeitarbeitsplatz
sowie eine hochwertige Betreuungsinfrastruktur für Kinder und Pflegebedürftige, damit
Familie und Beruf miteinander vereinbar werden.»

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