Hessen führt Alarmierung per Notruf-Telefax als erstes Flächenbundesland ein

Sprach- und hörbehinderte Bürgerinnen und Bürger können in Hessen landesweit in kürze über die bekannten und einheitlichen Notrufnummern 110 und 112 Hilfe holen. Die Notruf- und Rettungszentralen werden technisch so aufgerüstet, dass über die Notrufnummern für die Polizei (110) sowie Feuerwehr und Rettungsdienste (112) eine Alarmierung per Notruf-Telefax möglich ist. Dies hat Innenminister Volker Bouffier angeordnet. „Im Notfall ist schnelle Hilfe oft lebensrettend. Da ist ein direkter Draht in die Notrufzentralen besonders wichtig“, sagte Bouffier. Hessen ist das erste Flächenbundesland, dass diese Notrufalarmierung landesweit einführt.
Der Minister erklärte, dass die Landesregierung mit der Umrüstung der Notrufnummern auch für sprach- und hörbehinderte Menschen eine langjährige Forderung der Behindertenverbände erfülle. In Hessen leben rund 4000 gehörlose Bürgerinnen und Bürger. Entsprechende Erprobungen mit Faxnotrufen in den Rettungsleitstellen in Frankfurt, Darmstadt und drei weiteren Landkreisen hatten überaus positive Ergebnisse gebracht, so dass einer landesweiten Einführung nichts mehr im Wege stehe. Bouffier hob hervor, dass die erforderlichen Schritte zur Aufrüstung der rund 71 Notrufabfragestellen „110“ der Polizei sowie der 25 Rettungsleitstellen in Hessen bereits veranlasst seien und vom Innenministerium entsprechende Faxgeräte beschafft wurden. „Das umständliche System über Sonderdienste gehört damit bald der Vergangenheit an“, sagte Innenminister Bouffier abschließend.

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