Hilfsfonds für ehemalige DDR-Heimkinder wird aufgestockt – Anträge Betroffener bis 30. September möglich

In seiner gestrigen Sitzung hat sich der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit mit der geplanten Aufstockung des Fonds «Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990» befasst. Die Landesregierung informierte über die Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung, Finanzierung und Verwaltung des durch Bund und neue Länder hälftig getragenen Hilfsfonds, der Entschädigungsleistungen an ehemalige DDR-Heimkinder leistet. «Die Aufstockung des Hilfsfonds wurde durch den Ausschuss begrüßt. Viele ehemalige DDR-Heimkinder leiden auf Grund ihrer Unterbringung in Heimen und Jugendwerkhöfen noch heute unter den Folgeschäden. Diese finanziell zu unterstützen, kann zwar vergangenes Unrecht nicht wieder rückgängig machen. Aber es kann die Behandlung von Folgeschäden und Beeinträchtigungen, die nicht über die bestehenden Hilfe- und Versicherungssysteme abgedeckt werden, unterstützen», sagte Ausschussvorsitzende Beate Meißner (CDU) nach der Sitzung.

Der Hilfsfonds war ursprünglich auf 40 Mio. Euro angelegt und ist nun erschöpft. Die Ministerpräsidentenkonferenz Ost hatte Ende 2013 die Fortführung und die einmalige Fondsaufstockung beschlossen. Der Bund hat ebenfalls seine Bereitschaft signalisiert, sich an der Finanzierung zu beteiligen. Gegenwärtig wird von rund 21.000 Betroffenen ausgegangen. Um die Aufstockungssumme zu ermitteln, sollen die Betroffenen bis zum 30. September 2014 einen Antrag auf Unterstützung bei den Beratungsstellen stellen. «Das ist ein sehr kurzer Zeitraum. Daher hat sich der Ausschuss heute zügig auch mit der Thematik befasst. Ich ermuntere alle ehemaligen DDR-Heimkinder, die noch keine Unterstützung aus dem Hilfsfonds erhalten haben, so schnell wie möglich einen Antrag bei der Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige DDR-Heimkinder in Erfurt zu stellen», so die Ausschussvorsitzende.

Im weiteren Verlauf befasste sich der Ausschuss mit dem Thüringer Gesetz über betreute Wohnformen. Zum Entwurf der Landesregierung wurde eine Beschlussempfehlung mit umfangreichen Änderungen verabschiedet, so dass der Weg frei ist, das Gesetz in der Plenarsitzung des Thüringer Landtags in der nächsten Woche abschließend zu beraten.

Außerdem führte der Ausschuss in öffentlicher Sitzung die mündliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des Maßregelvollzugs im Freistaat durch, zu der 19 Sachverständige eingeladen waren.

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