Landesregierung verabschiedet Nichtraucherschutzgesetz

Die Landesregierung hat sich in der Kabinettssitzung am Dienstag abschließend mit dem von Gesundheitsminister Dr. Klaus Zeh vorgelegten Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz beschäftigt. Vorausgegangen war eine umfassende Anhörung. Das Kabinett nahm den vorgelegten Entwurf zustimmend zur Kenntnis und leitete ihn dem Thüringer Landtag zu. Sobald die parlamentarischen Beratungen im Herbst abgeschlossen werden, kann das Gesetz spätestens zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten.

Der Gesetzentwurf sieht ein Rauchverbot in Behörden, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Hochschulen, Krankenhäusern, Sport- und Kulturstätten sowie in Reha-Einrichtungen und Heimen vor. Auch die Gaststätten in Thüringen werden – sobald der Landtag das Gesetz endgültig verabschiedet hat – rauchfrei sein. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Schaffung eines abgetrennten Raucherraums.

Dazu erklärte Gesundheitsminister Dr. Klaus Zeh: „Mit diesem Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der Menschen vor den Gefahren des Passivrauchens eingebracht. Damit hat die Thüringer Landesregierung die Vorgaben der Ministerpräsidentenkonferenz ohne Ausnahme umgesetzt und ihren Beitrag geleistet, einen Flickenteppich beim Nichtraucherschutz zu vermeiden. Wir haben ein ausgewogenes Gesetz vorgelegt, das den Schutz der Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens auf ein hohes Niveau hebt, ohne dabei Raucher zu diskriminieren.“

Der Thüringer Gesundheitsminister betonte, er gehe davon aus, dass die Chancen für die Verabschiedung des Gesetzentwurfes mit großer Mehrheit des Parlaments gut stünden, da in den meisten Punkten alle Fraktionen an einem Strang zögen. Er hoffe auf ein schnelles und unkompliziertes Verfahren, damit das Gesetz möglichst bald in Kraft treten könne.

http://www.thueringen.de/de/tmsfg/aktuell/27626/content.html(Gesetzentwurf)

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