Negative Förderanfrage des Kinder- und Jugendhospizes Mitteldeutschland

Thüringer Sozialministerium beantwortete Förderanfrage für den Ausbau des Kinder- und Jugendhospizes Mitteldeutschland in Tambach-Dietharz negativ

Am 16.04.2015 besuchte der Ministerpräsident des Freistaates Thüringen, Bodo Ramelow, gemeinsam mit der zuständigen Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner, das Kinder- und Jugendhospiz Mitteldeutschland in Tambach-Dietharz. Der mehrstündige Besuch beider in der sozialen Einrichtung war der erste gemeinsame Termin nach Amtsantritt des neuen Kabinettes. Diese für den Verein ganz besondere Geste wird durch den ehrenamtlichen Vorstand des Trägervereins als große Würdigung der geleisteten Arbeit, des bürgerlichen Engagements, aber auch der persönlichen Verbundenheit beider Amtsträger zu den vielen betroffenen Familien, deren Kind oder Kinder an einer lebendverkürzenden Krankheit leiden, bewertet. Neben dem fachlichen Dialog fanden auch offene, intensive Gespräche mit betroffenen Eltern statt, welche aus erster Hand über ihre Ängste, Nöte und ihren oftmals kräftezehrenden Pflegealltag berichteten. Am Ende des dreistündigen Aufenthaltes wurde dem Ministerpräsidenten Bodo Ramelow sowie der Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie,  Heike Werner, eine offizielle „Bitte um Unterstützung […] [an die Thüringer] Landesregierung, um Teilhabe an der Weiterentwicklung der Kinderhospizarbeit“ übergeben.

Die Inhalte dieses Bitten-Katalogs waren in drei Hauptpunkte unterteilt:
1. Abstimmung mit uns über Veränderungsvorschläge/ Mindestforderungen hinsichtlich des damals in der Endphase der Erstellung des Entwurfes des Bundesgesetzes zur ‚Verbesserung der Hospiz- & Palliativversorgung‘ mit der Bitte der Benennung eines Ansprechpartners im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, das dieses abschließend durch den Bundesrat ratifiziert werden musste.
2. Die Bitte, „gemeinsam […] [mit der Landesregierung] gegenüber den Kostenträgern so aufzutreten, dass diese sich […] konstruktiv im Sinne pflegerelevanter und gesetzlich definierter Regelungen verhalten“ und Benennung eines Ansprechpartners im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
3. Angebotserweiterung/Ausbau Kinder- & Jugendhospiz Haus 2 mit der offiziellen Bitte „Möglichkeiten […] [zu prüfen, ob] Landesmittel von bis zu 500.000 Euro in den Landeshaushalt eingestellt/oder anderweitige Finanzierungsquellen zur Verfügung gestellt werden könnten.“

Zu 3. lag dieser formlosen Förderanfrage auf investive Förderung durch den Freistaat Thüringen ein Finanzierungsplan inkl.  der Ausweisung von möglichen Eigenmitteln aus Spenden (120.000 Euro) zu der damals geschätzten Gesamtinvestitionssumme des dringend benötigten Erweiterungsbaus von 620.000 Euro bei.  Weiterhin unterlegten wir diesen Punkt der Agenda mit einer umfassenden Entwurfsplanung für den Aus- und Neubau einer bestehenden Gebäudestruktur auf dem Gelände des Kinder- und Jugendhospizes (genannt Haus 2). Inhalte dieser Detailbeschreibung waren u. a. eine umfassende Baubeschreibung, Bilder, Nutzungskonzeption, Kostenschätzung nach DIN 276 durch den Architekten, Lageplanung, Grundrisse der Geschossebenen und Mengenermittlung der Grundflächen und Rauminhalte. (Stand 08.07.2014)

Diese geschätzten Gesamtkosten haben sich aktuell von damalig 620.000 Euro (Stand Entwurfsplanung 08.07.2014) auf 750.000 Euro erhöht.

Folgend schrieben wir am 03.07.2015 die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Heike Werner, nochmals an und dankten ihr herzlich für ihren Besuch in unserem Haus. Einhergehend nahmen wir wiederum Bezug auf unsere formlose Förderanfrage zum Ausbau unseres Kinder- und Jugendhospizes:

[…] Bei unserem Rundgang erzählten wir ja von unseren nächsten Plänen, welche aus der praktischen Arbeit heraus entstanden sind. Das ist die Erweiterung unserer Einrichtung durch den Umbau des Hauses 2, vor allem um den Bedürfnissen jeder Einzelnen der betroffenen Familien hier bei uns noch besser gerecht werden zu können. Auch im Namen unserer Familien kann ich Ihnen sagen, dass wir uns sehr freuen würden, wenn auch Sie sich stark machen für eine mögliche Unterstützung der Thüringer Landesregierung in Form von Mitteln des Landeshaushaltes in 2016 für das Thüringer Kinder- und Jugendhospiz! […]

Mit dem postalischen Eingang vom 03.09.2015 bei uns im Haus (AZ: 22-6468/1-3-9284/2015) erhielten wir ein Antwortscheiben der Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie,  Heike Werner.

Dabei wurde die Fortführung des Fachdialogs mit Vertretern unseres Vereins terminlich vereinbart sowie direkte Ansprechpartner im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie für unseren Verein durch die Ministerin benannt. Weiterhin kam man unserer Bitten umfänglich nach und brachte u. a. nachweislich unsere Veränderungsvorschläge in das Entwurfsverfahren zur Bundesgesetzgebung im Hospiz- und Palliativbereich mit ein. Dafür sind wir sehr dankbar.

Ebenso wurde im o.g. Schreiben der Eingang im Ministerium eines Schreibens unseres Vereins, welches „[i]m Rahmen des Besuchstermins im April […] mit Ihren [Anm.: des Trägervereins] Bitten und Erwartungen an die Landesregierung übergeben [wurde] […]“ bestätigt und detailliert beantwortet.

Es wurde uns offiziell mitgeteilt, dass

[…] [i]m Haushalt 2015 […] ebenso wie für den geplanten Doppelhaushalt 2016 / 2017 keine finanziellen Mittel zur Förderung des Kinder- und Jugendhospizes Mitteldeutschland in Tambach-Dietharz eingestellt werden [können]. Ich bedaure, Ihnen im Moment keine andere Mitteilung machen zu können, aber die Haushaltssituation lässt hier keine Spielräume zu. […], so die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie,  Heike Werner.

Diese klare, und unmissverständliche Stellungnahme durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, vom 03.09.2015  wertet der ehrenamtliche Vereinsvorstand als offizielle, generelle Absage der formlosen Förderanfrage zur Beteiligung des Freistaates Thüringen unseres Vereins vom 16.04.2015, um dringend benötigte Investitionskosten im Kinder- und Jugendhospiz in Tambach-Dietharz.

Natürlich sind der ehrenamtliche Vereinsvorstand, unsere Mitarbeiter und in erster Linie die von uns betreuten betroffenen Familien nicht glücklich über diese Nachricht. Eingedenk der Tatsache, dass wir jährlich auf über 850.000 Euro Spenden angewiesen sind, um allein unser Hilfeangebot aufrecht erhalten zu können, ist dies immer eine neue existenzielle Herausforderung. Nun müssen wir alle Kraft darin setzen, weitere Spenden und auch Zuwendungen von Non-Profit-Organisationen im Sinne einer erfolgreichen Projektumsetzung unseres nötigen Bauvorhabens zu akquirieren. Wir haben unserer Wahrnehmung nach alle zu einer ersten Prüfung unserer formlosen Förderanfrage nötigen, sehr umfangreichen Detailunterlagen eingereicht. Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, hätten wir uns über ein Signal der Arbeitsebene des Thüringer Sozialministeriums im Sinne unserer guten Sache gefreut, so Klaus-Dieter Heber, ehrenamtlicher Vorstandsvorsitzender des Trägervereins für das Kinder- und Jugendhospiz.

Das breite Interesse verschiedenster Akteure, tausender Spender und Helfergruppen und nicht zuletzt der Thüringer Landesregierung zeigt uns jedoch, dass ein weiterer gemeinsamer Gedankenaustausch gewollt ist, um bisher nicht in Betracht gezogene Optionen der Unterstützung auszuloten. Wir freuen uns sehr auf weitere konstruktive Gespräche, um diese Wege gemeinsam im Sinne der vielen Familien mit todkranken Kindern zu finden. So möchten wir gern in den erneuten Dialog treten, um etwaige Fehlinterpretationen zu erörtern. Hierzu sind zum heutigen Tag Einladungsschreiben an die Thüringer Staatskanzlei und das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie durch den gemeinnützigen Trägerverein versandt worden.

Anzeige