Thüringer Rose auch in diesem Jahr – Vorschläge erwünscht

Einmal im Jahr werden bis zu zwölf Mitbürgerinnen und Mitbürger des Freistaates Thüringen mit der „Thüringer Rose“ geehrt. In Erinnerung an die Heilige Elisabeth von Thüringen wird seit 1993 mit dieser Auszeichnung das ehrenamtliche Engagement von Menschen gewürdigt, die sich in selbstloser Weise – nicht selten von der Öffentlichkeit ganz unbemerkt – für hilfsbedürftige Mitmenschen einsetzen. Sozialministerin Heike Werner sagte:

Mit der „Thüringer Rose“ werden Menschen für Ihren Einsatz für das Gemeinwohl ausgezeichnet. Ob bei der Betreuung hilfsbedürftiger Menschen, bei der Pflege von Familienangehörigen oder in der Flüchtlingshilfe – der persönliche Einsatz dieser Menschen verdient unseren Dank und unsere große Anerkennung. Mit der „Thüringer Rose“ soll dieses vorbildliche Handeln in das Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt werden. Sie soll Anerkennung für Geleistetes sein und Mut machen für Künftiges.

Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die solche Persönlichkeiten in Thüringen kennen, diese für die Auszeichnung mit der „Thüringer Rose“ vorzuschlagen.

Hinweise zum Vorschlagsverfahren: Vorgeschlagen werden können alle Personen, die sich in Thüringen ehrenamtlich für soziale Belange engagieren. Der Vorschlag ist schriftlich im
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Postfach 90 03 54
99106 Erfurt
einzureichen.

Neben einer aussagefähigen Begründung ist dem Auszeichnungsvorschlag die genaue Anschrift der vorgeschlagenen Persönlichkeit beizufügen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen sowie alle in Thüringen tätigen Organisationen im sozialen Bereich, z. B. die Caritas, die Diakonie, das Deutsche Rote Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt und die Volkssolidarität oder Institutionen, wie z. B. die Tarifpartner, Kommunen und Landkreise. Von einer Jury werden aus den eingereichten Vorschlägen bis zu zwölf Personen ausgewählt, die von Sozialministerin Heike Werner am 19. November, dem Tag der Heiligen Elisabeth, ausgezeichnet werden.

Weitere Informationen: www.thueringen.de/th7/tmasgff/ehrungen

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