Zu Beginn des neuen Schuljahres Impfschutz vervollständigen

In diesen Tagen werden überall in Deutschland die Sommerferien vorbei sein. Zu Beginn des neuen Schuljahres ist ein vollständiger Impfschutz für Kinder und Jugendliche entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission besonders wichtig, um Krankheitsausbrüche zu verhindern. In den letzten zwei Jahren kam es beispielsweise zu wiederholten Masernausbrüchen, an denen drei Kinder gestorben sind.

Das Infektionsschutzgesetz sieht Maßnahmen in Gemeinschaftseinrichtungen vor, die es ermöglichen, den erforderlichen Impfschutz zu erreichen. Es setzt auf Information, Aufklärung und Eigenverantwortung für eine hohe Impfbeteiligung in der Bevölkerung. Damit sind in den letzten Jahren Erfolge erzielt worden. Heute sind 94 Prozent der Schulanfänger einmalig gegen Masern geimpft und fast 77 Prozent zweimalig. 2002 waren es noch 91 Prozent für die erste Impfung und nur 29 Prozent für die zweite Impfung.

Um das Ziel zu erreichen, die Masern in Deutschland und Europa auszurotten, müssen aber 95 Prozent aller Kinder zweimalig gegen Masern geimpft sein – und zwar möglichst frühzeitig. Kinderärzte leisten hier in ihren Praxen einen wichtigen Beitrag. Verbliebene Impflücken sollen spätestens bei der Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung, wie zum Beispiel eine Kindertagesstätte, geschlossen werden, um Krankheitsausbrüchen vorzubeugen. Hierfür durch Information und Aufklärung zu sorgen, ist eine gesetzliche Aufgabe der lokalen Gesundheits-behörden und der Einrichtungen selbst.

Durch die Gesundheitsreform können die Gesundheitsbehörden bei den erforder-lichen Nachholimpfungen nun zudem mit den gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeiten. Das am 1. April 2007 in Kraft getretene «Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-WSG) legt fest, dass die Krankenkassen in Zusammenarbeit mit den Länderbehörden den Impfschutz ihrer Versicherten fördern und sich an den Impfkosten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes beteiligen sollen. Sie sind aufgefordert, hierfür entsprechende Verträge mit den Ländern zu schließen.

Das Robert Koch-Institut weist in der Ausgabe des Epidemiologischen Bulletins vom 24. August 2007 auf die Bedeutung des Impfschutzes in Gemeinschaftseinrichtungen hin: http://www.rki.de/cln_048/nn_264978/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2007/34__07,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/34_07.pdf(Epidemiologischen Bulletin)

Anzeige
Anzeige