14 Millionen DM mehr für die Sportstättenförderung im Osten

Aus dem Etat des Bundesinnenministeriums werden den ostdeutschen
Ländern heute insgesamt 29 Millionen DM für das Sonderprogramm
„Goldener Plan Ost“ zugewiesen. Der „Goldene Plan Ost“ sieht seit 1999
die Förderung von Sportstätten für den Breitensport in den
ostdeutschen Ländern und im ehemaligen Ostteil Berlins vor. Trotz
notwendiger Haushaltskonsolidierung hat die Bundesregierung somit den
Haushaltsansatz 2001 für den „Goldenen Plan Ost“ von bisher 15
Millionen DM um 14 Millionen DM annähernd verdoppelt.

Zusammen mit den finanziellen Mitteln der Länder, Kommunen und Vereine
können damit in diesem Jahr zahlreiche neue Projekte mit einem
Gesamtvolumen von über 90 Millionen DM realisiert werden.

Hierzu erklärt Bundesinnenminister Otto Schily:

„Die Erhöhung der finanziellen Mittel zeigt, welchen großen
Stellenwert die Bundesregierung auch in Zukunft der Modernisierung und
Instandsetzung von Sportanlagen für den Breitensport in den neuen
Ländern zumisst. Neben allen sportlich Aktiven kommen diese
Investitionen insbesondere auch der Kinder- und Jugend-, und damit
auch der Nachwuchsarbeit im deutschen Sport zu Gute. Attraktive und
funktionsgerechte Sportanlagen und Sportstätten erhöhen die Motivation
zum regelmäßigen Sporttreiben und zur aktiven Freizeitgestaltung.
Nicht zuletzt werden durch dieses Investitionsprogramm zusätzliche
Impulse für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt ausgelöst. Die
Bundesregierung ist damit auf einem guten Wege, die
Sportstätteninfrastruktur in den neuen Ländern an die der alten
Bundesländer anzugleichen.“

Für das Sonderförderprogramm „Goldener Plan Ost“, mit dem die
Bundesregierung im Jahre 1999 ein neues Kapitel der
Sportstättenbauförderung aufgeschlagen hat, stehen von 1999 bis 2002
insgesamt 74 Millionen DM an Bundesmitteln zur Verfügung. Durch
Komplementärmittel der Länder und Kommunen werden Gesamtinvestitionen
von über 300 Millionen DM sicher gestellt. Bis heute konnten 182
Einzelmaßnahmen auf den Weg gebracht werden. Gefördert werden der
Neubau, die Erweiterung und der Umbau von Sportstätten an der Basis –
hauptsächlich Sportplätze und Sporthallen.

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