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Aufsteiger in die 2. Handballbundesliga erhielt die Lizenz
Do 21.06.2012 10:57
 ThSV Eisenach trifft im nächsten Spieljahr auf den EHV Aue, TuS Ferndorf, die SG Leutershausen und die SV Henstedt
Eisenach - Die sportlich in die 2. Handballbundesliga der Männer aufgestiegenen Teams des EHV Aue, des TuS Ferndorf, der SG Leutershausen und des SV Henstedt-Ulzburg erhielten nach der Prüfung der eingereichten Anträge durch die Lizenzierungskommission der Handball-Bundesliga GmbH nun grünes Licht für die Teilnahme am Spielbetrieb und treffen in der Saison 2012/2013, deren Startschuss am 1. September 2012 erfolgt, auf den ThSV Eisenach.

Ohne Einschränkung erhielten der TuS Ferndorf und die SV Henstedt-Ulzburg die Lizenz.
Für den EHV Aue ist die Erteilung der Lizenz für die kommende Spielzeit mit der Auflage einer Berichtspflicht über die weitere wirtschaftliche Entwicklung in der dann laufenden Spielzeit 2012/13 verbunden. Die SG Leutershausen erhält die Lizenz für die Spielzeit 2012/13 lediglich unter der Bedingung, dass durch die Lizenzierungskommission eingeforderte zusätzliche Unterlagen bis spätestens zum 27. Juni 2012 vollständig nachgereicht und diese im Anschluss positiv bewertet werden.
Somit kommt es in der Saison 2012/2013 zur Neuauflage der Traditionsderbys zwischen dem ThSV Eisenach und dem EHV Aue. Die Handballfans in Thüringen und im Erzgebirge wird es freuen!

Für den Erstligisten HBW Balingen-Weilstetten war die Erteilung der Lizenz 2012/13 Mitte Mai an erweiterte Berichtspflichten über die wirtschaftliche Entwicklung in der dann laufenden Saison gekoppelt worden. Aufgrund der zwischenzeitlich nachgereichten Unterlagen, die von der Lizenzierungskommission positiv bewertet werden konnten, kann der fristgemäß eingereichten Beschwerde des Vereins stattgegeben werden. Damit entfällt die bisher bestehende Berichtspflicht für die kommende Saison 2012/13.
Der unabhängigen Lizenzierungskommission gehören Dr. Siegfried Friedrich, Wirtschaftsprüfer der Firma RölfsPartner, Herr Rolf Nottmeier, Vorsitzender Richter am Arbeitsgericht Minden und Frank Bohmann an. (pm/thsv/rbr)

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