14 Millionen Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer für den Freistaat

In Thüringen wurde im Jahr 2014 Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe 14,4 Millionen Euro festgesetzt, 2,7 Millionen Euro mehr als ein Jahr zuvor. Nach Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik wurden vom Finanzamt Gotha, welches in Thüringen für sämtliche Erbschafts- und Schenkungsteuerfestsetzungen zuständig ist, 1.283 relevante Steuerbescheide erteilt.

Insgesamt wurde ein statistisch erfasster Vermögenswert von 118 Millionen Euro übertragen. Nach Berücksichtigung der hohen Steuerbefreiungen und Freibeträge sowie der Vorerwerbe lag dem Fiskus für die Steuerermittlung ein steuerpflichtiger Erwerb von knapp 67 Millionen Euro zugrunde. Rund 85 Prozent der gesamten steuerpflichtigen Erwerbe gingen auf Erwerbe von Todes wegen zurück. Der Gesamtwert der Nachlassgegenstände betrug 124 Millionen Euro. Dem gegenüber standen 22 Millionen Euro Nachlassverbindlichkeiten, sprich Erwerbslasten, die den Erwerb des Erben reduzierten, wie beispielsweise Hypotheken, Steuerschulden, Erbfallkosten oder Schulden. Vererbt wurden überwiegend Bankguthaben. Somit ergab sich ein Reinnachlass von 102 Millionen Euro. Das große Erbe wurde in Thüringen eher selten angetreten. 64 Prozent der Nachlässe lagen unter 100 000 Euro. Lediglich in 33 Fällen wurden 500 Tausend Euro und mehr an die Hinterbliebenen vererbt.

Neben den Erwerben von Todes wegen kam es in Thüringen in 243 Fällen zu steuerpflichtigen Schenkungen zu Lebzeiten mit einem Gesamtwert von 14 Millionen Euro. Ermittelt wurde ein steuerlicher Erwerb von 10 Millionen Euro, auf deren Basis 1,6 Millionen Euro tatsächlich festgesetzt wurden. Zu beachten ist, dass in der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik aufgrund der hohen Freibeträge nur ein Teil aller Vermögensübertragungen enthalten ist. Basis der Angaben bildet das Festsetzungsjahr 2014, d.h. der Steuerentstehungszeitpunkt des Erbschafts- oder Schenkungsfalls kann bereits in den Vorjahren eingetreten sein. In den Angaben sind nur Erstfestsetzungen enthalten.